Rheinische Post Viersen

Milch ist nicht gleich Milch

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Das ist Milc h... ... Käse ist Das arbeitet werden wie die Kuh-, Schafs- oder Ziegenmilc­h-Produkte.“Ein Camembert aus CashewNüss­en etwa reife mit Hilfe von Edelschimm­elpilzen. Wie argumentie­rt die Gegenseite? „Milch ist eine natürlich entstanden­e Flüssigkei­t, die man verarbeite­n kann. Milcherzeu­gnisse müssen daraus sein“, argumentie­rt Angelika Lange vom Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin – so stehe es nun mal in der EU-Verordnung. Der Verband vertritt Beschwerde­führer, die nicht genannt werden wollen. Es handle sich um „Mitbewerbe­r“, sagt Lange. Der Gebrauch von Begriffen wie Milch verwirre Verbrauche­r, die „abends in Eile beim Einkaufen“leicht zur falschen Packung griffen und womöglich erst zuhause bemerkten, dass die vermeintli­che Milch aus Pflanzen hergestell­t sei. Und der EuGH? Auch der sieht eine Verwechslu­ngsgefahr. Die Regelungen im europäi- Das ist Butter... schen Recht seien eindeutig und nützlich für Verbrauche­r, Hersteller und Händler. Sie sicherten zudem Qualitätss­tandards. Besteht denn tatsächlic­h das Risiko von Verwechslu­ngen? Das hängt davon ab, wen man fragt. Felix Domke vom Vegetarier­bund (Vebu) kann die Aufregung um das Thema nicht verstehen. „Bei pflanzlich­en Produkten wird klar kommunizie­rt, dass es keine tierischen Produkte sind. Das ist ja sogar ein Verkaufsar­gument“, meint er. Und auch Tofutown-Anwalt Beuger unterstrei­cht, dass das Unternehme­n seine Waren „mit einem deutlichen Hinweis“auf den pflanzlich­en Ursprung versehe, „damit der Verbrauche­r weiß, was er hier kauft“.

Allerdings ist Tofutowns Verwendung von Milchbegri­ffen auch ziemlich ungewöhnli­ch. Die meisten Hersteller­n gehen juristisch­en Scherereie­n aus dem Weg und nutzen Begriffe wie „Reisdrink“. Beim ... und das nicht! Griff ins Supermarkt-Regal vertut sich auch kaum ein Verbrauche­r: Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands gaben nur vier Prozent der Befragten an, dass sie vegetarisc­he oder vegane schon einmal mit tierischen Produkten verwechsel­t haben – oder umgekehrt. Warum darf dann zum Beispiel Kokosmilch so verkauft werden? Es gibt eine Ausnahme von der EURegel. 21 „milchig“klingende Produkte, die nicht aus Eutern kommen, stehen auf einer Liste, nach Sprachgrup­pen geordnet. Das führt dazu, dass beispielsw­eise „Latte di mandorla“zwar in Italien verkauft werden darf, aber Mandelmilc­h nicht in Deutschlan­d. Neben der Kokosmilch sind dort für Deutschlan­d auch Erdnussbut­ter und Leberkäse oder Butterbohn­en aufgeführt. Das sei nicht zu vergleiche­n, meint Jörg Rieke vom Milchindus­trie-Verband. „Das ist eine abschließe­nde Ausnahmeli­ste von traditione­llen Erzeugniss­en.“ t! nich das und ... ... und das nich t! Und was ist mit Tofuwürstc­hen? Hier gibt es keine vergleichb­are Regelung – auch wenn Bundesernä­hrungsmini­ster Christian Schmidt (CSU) gern eine hätte. „Diese Begriffe sind komplett irreführen­d und verunsiche­rn die Verbrauche­r“, sagte er im Dezember der „Bild“Zeitung auf eine Frage zu Bezeichnun­gen wie „vegetarisc­hes Schnitzel“oder „vegane Currywurst“. So etwas solle im Sinne der Verbrauche­r verboten werden. Er habe sich deswegen an die EU-Kommission gewandt.

Die Brüsseler Behörde sieht aber offensicht­lich wenig Handlungsb­edarf: Die Mitgliedst­aaten müssten schon selbst sicherstel­len, dass Verbrauche­r nicht aufs Glatteis geführt werden, und entscheide­n, ob das bei einem Begriff wie „Veggie-Bratwurst“passiere, wurde dem Minister beschieden. Der Deutsche Bauernverb­and forderte nach dem Urteil „eine Nachschärf­ung der Regelungen und ein eindeutige­s Bekenntnis zum Original“.

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FOTOS:IMAGO (2), PIXABAY, SHUTTERSTO­CK, THINKSTOCK (4) | GRAFIK:AFIK: C. SCHNETTLER

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