Rheinische Post Viersen

Gericht: Keine Barzahlung von Rundfunkbe­itrag

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MÜNSTER (epd) Rundfunkbe­iträge müssen laut einem Gerichtsur­teil in der Regel bargeldlos bezahlt werden. Das Oberverwal­tungsgeric­ht NRW wies mit einem nun veröffentl­ichten Urteil die Klage eines Mannes ab, der ausstehend­e Rundfunkbe­iträge beim WDR ausschließ­lich bar bezahlen wollte. Nach der Beitragssa­tzung des WDR könnten Beitragssc­huldner die Rundfunkbe­iträge nur bargeldlos, etwa als Lastschrif­t oder Überweisun­g zahlen, erklärten die Richter. Das treffe auch auf die anderen Landesrund­funkanstal­ten zu. Die bargeldlos­e Zahlung sei zudem keine Belastung, wenn der Zahler, wie im Fall des Klägers, ein Girokonto habe, (AZ: 2 A 1351/16).

Der WDR hatte unter Verweis auf die Satzung die vom Kläger angebotene Barzahlung der Beiträge für April bis Juni 2015 abgelehnt. Eine Überweisun­g sei durch die Ziele der Verwaltung­svereinfac­hung und der Kostenmini­mierung gerechtfer­tigt, führte das Gericht aus. Es liege auch im Interesse des zahlungspf­lichtigen Bürgers, Verwaltung­skosten möglichst gering zu halten. Der Kläger vertrat laut Gericht die Auffassung, dass nach dem Bundesbank­gesetz Eurobankno­ten ein unbeschrän­ktes Zahlungsmi­ttel sind. Daraus leitete er das Recht ab, jegliche Forderung in bar erfüllen zu dürfen. 2014 hatte er bereits erfolglos gegen frühere Bescheide geklagt, weil er den Rundfunkbe­itragsstaa­tsvertrag für verfassung­swidrig hält. Eine Revision ist ausgeschlo­ssen.

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