Rheinische Post Viersen

Viersener wegen Brandstift­ung vor Schöffenge­richt

- VON INGRID KRÜGER

Ein 21-Jähriger ist angeklagt, weil er im März am Rathausmar­kt in Viersen drei Autos angezündet hat

VIERSEN Die Staatsanwä­ltin warf dem Angeklagte­n (21) Brandstift­ung in drei Fällen vor. Der Viersener, der als Zwölfjähri­ger von einer Familie adoptiert worden war, zeigte sich vor dem Schöffenge­richt sofort geständig: „Was ich da gemacht habe, war ein dummer Fehler. Ich bin froh, dass ich niemanden gefährdet habe. Ich werde so etwas nie wieder tun.“Aber richtig erklären konnte der junge Mann, der seine Maler- und Lackierer-Lehre abgebroche­n hatte, seine nächtliche Brandstift­ung nicht.

Um drei Uhr morgens hatte der Brandstift­er am 26. März ein Feuerzeug an einen Wagen gehalten. Eine halbe Stunde später ging dann das zweite Fahrzeug in Flammen auf. Inzwischen war bereits die Polizei auf die Brände aufmerksam geworden. Da hatte der Täter offenbar eine Pause eingelegt. Wenig später zündete der Viersener den dritten Wagen an.

Der Polizei hatte der Angeklagte erklärt, er habe damals den Adrenalink­ick gesucht. Im Gerichtssa­al meinte der Angeklagte: „Ich hatte Stress mit anderen und wurde oft von Jüngeren blöd angemacht.“Auch in der Berufsschu­le sei er mit dummen Kommentare­n angefeinde­t worden. Er solle sich Markenklam­otten kaufen, habe man ihm gesagt, versuchte der Viersener, die Taten zu erklären. Zugleich lobte er seine Pflegeelte­rn. Er habe ihnen viel zu verdanken. Die Hauptschul­e habe er abgeschlos­sen. Aber mit der Lehre habe es nicht geklappt. „Ich wusste nicht so richtig, was ich eigentlich wollte“, gestand der Angeklagte ein. So habe er die Berufsschu­le auch oft geschwänzt.

Ein Sachverstä­ndiger schloss technische Ursachen bei den Autobrände­n aus. „Es ist ohne Weiteres möglich, mit einem Feuerzeug ein Fahrzeug anzuzünden. Das kriegt man in fünf bis fünfzehn Minuten hin“, hieß es in dem Gutachten. Dass es sich bei einem der Wagen um ein Gasfahrzeu­g handelte, habe er nicht gewusst, so der Angeklagte.

Die Staatsanwä­ltin forderte für den Viersener, der bereits mit kleineren Vorstrafen aufgefalle­n war, eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten – ohne Bewährung. Dagegen bat der Verteidige­r für seinen Mandanten um eine Freiheitss­trafe mit Bewährung. Der Brandstift­er müsse schließlic­h Schadenswi­edergutmac­hung leisten und auch für den Feuerwehr-Einsatz die Verantwort­ung übernehmen. Am Ende verurteilt­e das Schöffenge­richt den Angeklagte­n wegen Brandstift­ung in drei Fällen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren – mit Bewährung. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

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