Rheinische Post Viersen

Eine Amtsentheb­ung gilt als unwahrsche­inlich

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Eine Möglichkei­t, mit der Donald Trump vorzeitig aus dem Amt des US-Präsident scheiden könnte, wäre ein Impeachmen­t – ein Amtsentheb­ungsverfah­ren. Die US-Verfassung sieht dieses Verfahren vor, wenn Präsident, Vizepräsid­ent oder andere Amtsinhabe­r des Landesverr­ats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen oder Vergehen schuldig befunden wurden.

Bislang wurde gegen zwei Präsidente­n ein Verfahren eingeleite­t. 1868 wurde Andrew Johnson vorgeworfe­n, er habe die Rechte des Kongresses missachtet, weil er einen Kriegsmini­ster ohne Zustimmung des Senats ernannte. 1999 soll Bill Clinton im Zuge der Lewinsky-Affäre die Justiz behindert und Meineid geleistet haben. In beiden Fällen kam es im Senat nicht zur nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit der Ja-Stimmen zur Amtsentheb­ung. Richard Nixon kam einem als sicher geltenden Impeachmen­t 1974 zuvor, indem er zurücktrat.

Ein Verfahren gegen Donald Trump gilt derzeit als unrealisti­sch. Der Senat setzt sich aus 52 Republikan­ern, 46 Demokraten und zwei Unabhängig­en zusammen. Stimmten Demokraten und Unabhängig­e für ein Impeachmen­t, müssten immer noch auch 18 Republikan­er gegen Trump stimmen. Leid für so viele junge Menschen abspielte. Es ist schwer zu glauben, dass Georg Ratzinger von all dem kaum etwas gewusst haben soll. Auch der gestern veröffentl­ichte Abschlussb­ericht hält fest, dass er mitschuldi­g gewesen sei – durch sein Wegschauen und sein fehlendes Handeln. Das ist mehr als bloß eine Pflichtver­letzung. Weil erst die Passivität die Taten über einen so großen Zeitraum möglich werden ließ. Ähnliche Vorwürfe gelten auch dem früheren Regensburg­er Bischof, Gerhard Ludwig Kardinal Müller. So wichtig es aber ist, diese Mitschuld zu benennen, so schwierig ist es, den 93-Jährigen zur Rechenscha­ft zu ziehen. Diese wird er – so unbefriedi­gend

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FOTO: DPA Donald Trump sieht schwierige­n Zeiten entgegen.

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