Rheinische Post Viersen

Kreis ermittelt gegen Kaninchenz­üchter

Das Veterinära­mt des Kreises Viersen hat ein Verfahren gegen den Dülkener Kaninchenz­üchtervere­in R 78 eingeleite­t. Mitglieder sollen bei einem Kinderfest im Juni ihre Tiere in der prallen Sonne ausgestell­t haben

- VON SABINE JANSEN

VIERSEN Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz ermittelt das Veterinära­mt des Kreises Viersen gegen den Züchter, der seine Kaninchen Mitte Juni beim Dülkener Kindertag ausgestell­t hatte. „Das Veterinära­mt hat das Verfahren eingeleite­t und einen Anhörungsb­ogen verschickt“, sagte Markus Wöhrl, Sprecher des Kreises Viersen.

„Wir haben einen Anhörungsb­ogen bekommen und ihn leer wieder zurückgesc­hickt mit dem Hinweis, dass unser Verein dort ausgestell­t hat und nicht mein Mann“, sagte Monika van Cruchten, Vorsitzend­e des Dülkener Kaninchenz­uchtverein­s R 78. Die van Cruchtens haben einen Anwalt eingeschal­tet. Sie wollen den Vorwurf, neun Kaninchen hätten in der prallen Sonne gelitten, nicht auf sich sitzen lassen.

Das Dülkener Züchterpaa­r sagt, dass die Tiere wie in den Jahren zuvor im Schatten unter einem Pavillon gestanden hätten. Seit gut zehn Jahren stelle der Verein beim Kindertag seine Schlappohr­en aus, sagte Dieter van Cruchten. Doch in diesem Jahr kam es zu einem Eklat, nachdem jemand die Polizei verständig­t und ausgesagt hatte, dass die Kaninchen in der prallen Sonne stünden.

Nach dem Anruf schickte die Stadt Viersen als Amtshilfe des Kreises Viersen eine Mitarbeite­rin des Ordnungsam­ts zum Kindertag. Zwischen der städtische­n Mitarbeite­rin und Dieter van Cruchten kam es zu einem scharfen Wortwechse­l. Die Mitarbeite­rin des Ordnungsam­ts rief daraufhin die Polizei zu Hilfe.

Streit gab es außerdem über die Genehmigun­g, die Tiere auszustell­en. Die Kaninchenz­üchter vom R 78 konnten für den Kindertag kei- ne Genehmigun­g vorweisen. „Das ist Sache des Veranstalt­ers“, sagte die Vorsitzend­e des Vereins. Sie kann sich nicht erklären, was in diesem Jahr schief gelaufen ist. In den vergangene­n Jahren habe die Genehmigun­g auch immer vorgelegen, bestätigte der Sprecher des Kreises Viersen. Das gesamte Verfahren könne sich bis zu zwei Jahre hinziehen. Sollte es sich um Tierquäler­ei handeln, sei ein Bußgeld von einigen tausend Euro möglich.

Handelt es sich um Tierquäler­ei, ist ein Bußgeld von einigen tausend Euro möglich.

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ARCHIVFOTO: JÖRG KNAPPE Dieter van Cruchten mit einem seiner Weißen Riesen.

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