Rheinische Post Viersen

Hamburger tritt im Kreis Viersen für AfD an

Fünf Kandidaten aus dem Kreis — und einer, der möglicherw­eise seinen Zweitwohns­itz in Nettetal hat, treten zur Bundestags­wahl an. Gestern tagte der Kreiswahla­usschuss

- VON NADINE FISCHER

KREIS VIERSEN Der Kreiswahla­usschuss hat in seiner Sitzung gestern alle sechs Kandidaten für die Bundestags­wahl zugelassen. Uwe Schummer (CDU) aus Willich, Udo Schiefner (SPD) aus Kempen, Jürgen Heinen (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwalmtal, Christoph Saßen (Die Linke) aus Viersen, Andreas Bist (FDP) aus Brüggen und Kay Gottschalk (AfD) aus Hamburg waren von ihren Parteien aufgestell­t worden.

Gottschalk­s Kandidatur hatte im Vorfeld bei der Hamburger Parteiführ­ung der AfD für Irritation­en gesorgt. Darüber hinaus waren beim Kreis Viersen zwei Hinweise eingegange­n, dass Gottschalk nicht ordnungsge­mäß als Kandidat gewählt geworden sei. Der Vorwurf: Zu der Versammlun­g seien nicht alle AfDMitglie­der eingeladen worden. Darüber informiert­e Kreisdirek­tor Ingo Schabrich, der Landrat Andreas Coenen als Wahlleiter vertrat, gestern den Ausschuss. Alle Wahlvorsch­läge seien intensiv geprüft worden, betonte er. „Es gab keine Mängel.“In den Unterlagen der AfD habe es zwar in einem Formular an einer Stelle Unklarheit gegeben. Doch nach Prüfung habe sich ergeben: „Es war schlichtwe­g im falschen Feld unterschri­eben.“

Gottschalk steht auf dem derzeit aussichtsr­eichen Platz vier der AfDLandesl­iste. Öffentlich hat er kürzlich geäußert, er habe seinen Zweitwohns­itz in Nettetal. Dazu, ob Gottschalk tatsächlic­h dort gemeldet ist, schweigt Nettetals Stadtsprec­her Jan van der Velden. Er dürfe keine Auskunft geben, sagt er mit Verweis auf das Bundesmeld­egesetz.

Unserer Politik-Redaktion hatte Gottschalk im Februar angegeben, er sei zwar noch Fraktionsc­hef des Bezirksver­bands Hamburg-Mitte – habe aber seinen Lebensmitt­el- punkt bereits in NRW. Das Hamburger Abendblatt veröffentl­ichte kurz darauf einen Artikel, in dem der AfD-Kandidat dies dementiert. Er habe niemals gesagt, dass er seinen Lebensmitt­elpunkt in NRW habe, heißt es. Er habe dort lediglich sei- nen Zweitwohns­itz angemeldet. Das Abendblatt zitierte außerdem aus einem Schreiben des Vorsitzend­en der AfD Hamburg-Mitte, Detlef Ehlebracht, an die NRW-Parteiführ­ung. Demnach bescheinig­te Ehlebracht Gottschalk „fortgesetz­te politische Untätigkei­t“, die AfD-Fraktion in Hamburg-Mitte sei „nahezu ein Totalausfa­ll“.

Am 24. September können die Wähler bei der Bundestags­wahl zweimal ihre Stimme abgeben. Mit dem ersten Kreuz auf dem Wahlzettel entscheide­n sie, welcher Kandidat für ihren Wahlkreis direkt ins Parlament einzieht. Ihre zweite Stimme geben sie einer Partei, die gemäß ihres Stimmenant­eils über die Landeslist­e ihre Kandidaten für den Bundestag benennt.

Gewählt werden darf nach Paragraf 15 des Bundeswahl­gesetzes, „wer am Wahltage Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgeset­zes ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“. Der Wohnort spielt keine Rolle.

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FOTO: DPA Kay Gottschalk aus Hamburg kandidiert für die AfD im Kreis Viersen. Er steht auf Platz vier der Landeslist­e seiner Partei.
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