Rheinische Post Viersen

Merkur setzt auf biometrisc­he Gesichtser­kennung

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KREIS VIERSEN (hb) Das neue Glücksspie­lrecht für Spielhalle­n betrifft auch die äußere Gestaltung. Um behördlich­e Sanktionen zu vermeiden, sollen die Betreiber keine Werbung für den Spielbetri­eb zeigen. Als Bezeichnun­g sei lediglich das Wort „Spielhalle“zulässig. Andere Bezeichnun­gen wie „Casino“seien unzulässig.

Die Casino Merkur-Spielothek GmbH im ostwestfäl­ischen Espelkamp hat diese Forderung bereits umgesetzt. Am Donnerstag wurden bei der Filiale im St. Töniser Gewerbegeb­iet Höhenhöfe der Schriftzug „Casino“abmontiert. In einer Stellungna­hme bezeichnet es das Unternehme­n als tragisch, wenn in Nordrhein-Westfalen Spielhalle­n nach dem Rasenmäher­prinzip geschlosse­n werden sollten – ohne Rücksicht auf Qualität. Alle Spielhalle­n von Merkur seien Garanten für beste Qualität, besonders auch in Sachen Spielersch­utz. Die rund 1000 Mitarbeite­r an den 83 Standorten in NRW – überwiegen­d Frauen – werden nach Angaben des Unternehme­ns regelmäßig geschult, „um auch problemati­sche Spieler zu erkennen und anzusprech­en.“

Merkur ist gerade dabei, ein innovative­s Zutrittsko­ntrollsyst­em mit biometrisc­her Gesichtser­kennung einzuführe­n, um dadurch Spieler, die sich sperren lassen, „effektiv und sicher vom Spielbetri­eb ausschließ­en zu können“. Allgemein beklagt das Unternehme­n die öffentlich­e Wahrnehmun­g: „In der Politik und in der Öffentlich­keit ist vielerorts der Wandel von der sogenannte­n Spielhölle zur modernen Spielstätt­e nicht aufgefalle­n.“

Vegas World wurde ebenfalls angefragt, ein Rückruf blieb aber aus.

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