Rheinische Post Viersen

Videobewei­s – in vielen Sportarten etabliert

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In Sachen Torlinient­echnik und Videobewei­s ist der Fußball kein Vorreiter. In anderen Sportarten ist das Mittel schon etabliert. Eine Auswahl.

Seit 2014 können die Schiedsric­hter in der Bundesliga einen Monitor am Kampfricht­ertisch nutzen.

In einer Spielunter­brechung können Schiedsric­hter Videobilde­r vom Torschuss ansehen. Übertorkam­eras sind in der DEL Pflicht.

Seit 2017 im Einsatz: Überprüft werden die Torlinie und Fouls.

Ein „Umpire Referral“wird von Schiedsric­htern zur Torentsche­idung angeforder­t. „Team Referral“kann die Mannschaft anfordern (etwa bei einer vermeintli­chen Strafecke).

Das Hawk-Eye darf jeder Spieler pro Satz dreimal nutzen. Hat er recht, wird kein „Beweis“abgezogen.

Jeder Athlet darf während des Gefechts den Obmann zweimal um Ansicht der Videos umstritten­er Szenen bitten.

In der National Football League darf jeder Trainer eine Entscheidu­ng zweimal pro Spiel anfechten. Hat er recht, gibt es die dritte „Challenge“. Seit dem „Fall Lexi Thompson“im April 2017 wurde der Videobewei­s beim Golf stark eingeschrä­nkt. Ein TVZuschaue­r sah, dass die US-Amerikaner­in den Golfball an anderer Stelle als der am Tag zuvor markierten ablegte. Eine nachträgli­che Strafe folgte. Seither wird der Beweis nur noch in Situatione­n herangezog­en, die mit bloßem Auge erkennbar sind.

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