Videobeweis – in vielen Sportarten etabliert
In Sachen Torlinientechnik und Videobeweis ist der Fußball kein Vorreiter. In anderen Sportarten ist das Mittel schon etabliert. Eine Auswahl.
Seit 2014 können die Schiedsrichter in der Bundesliga einen Monitor am Kampfrichtertisch nutzen.
In einer Spielunterbrechung können Schiedsrichter Videobilder vom Torschuss ansehen. Übertorkameras sind in der DEL Pflicht.
Seit 2017 im Einsatz: Überprüft werden die Torlinie und Fouls.
Ein „Umpire Referral“wird von Schiedsrichtern zur Torentscheidung angefordert. „Team Referral“kann die Mannschaft anfordern (etwa bei einer vermeintlichen Strafecke).
Das Hawk-Eye darf jeder Spieler pro Satz dreimal nutzen. Hat er recht, wird kein „Beweis“abgezogen.
Jeder Athlet darf während des Gefechts den Obmann zweimal um Ansicht der Videos umstrittener Szenen bitten.
In der National Football League darf jeder Trainer eine Entscheidung zweimal pro Spiel anfechten. Hat er recht, gibt es die dritte „Challenge“. Seit dem „Fall Lexi Thompson“im April 2017 wurde der Videobeweis beim Golf stark eingeschränkt. Ein TVZuschauer sah, dass die US-Amerikanerin den Golfball an anderer Stelle als der am Tag zuvor markierten ablegte. Eine nachträgliche Strafe folgte. Seither wird der Beweis nur noch in Situationen herangezogen, die mit bloßem Auge erkennbar sind.