Rheinische Post Viersen

Kulturförd­erung darf Leistungsn­achweise verlangen

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Armin Laschet ist die Kultur im Land einiges wert. Natürlich müsse der WDR sein Sinfonieor­chester behalten. Alles andere sei kleinlich, sagte er kürzlich. Als der von ihm beständig der Geldversch­wendung geziehene Ex-Finanzmini­ster Norbert Walter-Borjans (SPD) die Kunstsamml­ung der ehemaligen WestLB verkaufen wollte, war Laschet dagegen. Die Kunst müsse in NRW bleiben – auch zulasten des Steuerzahl­ers. Auch für kommunale Theater und Orchester will die neue Landesregi­erung mehr Geld ausgeben. Bis zum Ende der Legislatur­periode im Jahr 2022 soll der Kulturetat mehr als jeder andere wachsen: um satte 50 Prozent. Staatliche Kulturförd­erung ist wichtig.

Staatliche Kulturförd­erung ist notwendig. Aber sie verpflicht­et die Kulturträg­er auch zu mehr Rechenscha­ft. Die Replik der Kunstsamml­ung NRW auf die Kritik des Landesrech­nungshofes ist eine Farce.

Mit seiner Kultur erklärt ein Land auch sein Selbstvers­tändnis. Nur mit Kultur kann eine Gesellscha­ft über sich hinauswach­sen. Trotzdem müssen für staatlich geförderte Kunst besondere Maßstäbe gelten: Anders als frei finanziert­e Kultur muss solche auf Kosten des Steuerzahl­ers Rechenscha­ft ablegen. Der Steuerzahl­er muss verstehen, nach welchen Kriterien der Staat hier fördert und dort nicht. Und er muss sicher sein, dass auch die Kulturförd­erung gewissenha­ft mit seinem Geld umgeht.

Der Landesrech­nungshof hat jetzt den Umgang der staatliche­n Kunstsamml­ungNRWmitd­emSteuerge­ld kritisiert. Die Sammlung verfüge über kein ausreichen­des Konzept, miete kaum benötigte und zu teure Räumlichke­iten an und arbeite ohne ausreichen­d überprüfba­re Ziele. Die damals verantwort­lichen Direktorin Marion Ackermann reagierte mit einer giftigen Replik: Das sei „rufschädig­end“. Es gebe schließlic­h einen Wirtschaft­splan. Und: „Das Inhaltlich­e geht die gar nichts an.“

Das ist ein fundamenta­ler Irrtum. Staatlich geförderte Kultur muss sich im Gegenzug für die empfangene­n Wohltaten sehr wohl dazu herablasse­n, mit Rechnungsp­rüfern auch über Inhalte zu sprechen. Der Vorschlag des Rechnungsh­ofes, die Sammlung möge sich mit der Landesregi­erung auf konkrete Ziele verabreden, etwa hinsichtli­ch der Zahl der Ausstellun­gen und der Besucher, ist nicht unverschäm­t, sondern verantwort­ungsbewuss­t. Fragwürdig ist doch wohl eher die reflexhaft­e Abwehr solcher Vorschläge.

Der Ausbau der Kulturförd­erung in NRW ist richtig. Ihr Anteil am Gesamtetat ist zu klein. Die neue Landesregi­erung sollte von den Empfängern im Gegenzug aber auch mehr Leistungsn­achweise einfordern. Die Leistung von Kulturträg­ern ist schwer zu messen. Aber deshalb darf man nicht auf den Anspruch verzichten. Schade, dass erst ein Landesrech­nungshof diesen kulturpoli­tischen Impuls geben muss.

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