Rheinische Post Viersen

Fußweg in Leuth darf nicht als Abkürzung dienen

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LEUTH (mm) Den Hinweis, das dieser Weg nur für Fußgänger gedacht ist, übersehen viele Radfahrer. Denn dieser Weg am südlichen Rand des neuen Baugebiete­s „Südlich Hampoel“ist eine willkommen­e Abkürzung aus dem Baugebiet „Südliche der Kirche“in Richtung Austalsweg und Kaldenkirc­hen. Warum aber ist dieser Weg nur für Fußgänger/innen zugelassen?

„Das ist so gewollt“, erläutert Stadtsprec­her Jan van der Velden, denn der Weg habe keinerlei Erschließu­ngsfunktio­n für die Häuser in diesem Bereich. Alle Eigentümer haben sich auch mit einem Zaun nach hinten von dem Weg abgeschott­et. Er ist zudem nur 2,50 Meter breit und hat eine wassergebu­ndene Decke. Mit dem FußgängerE­rlaubnissc­hild sichert sich die Stadt zudem gegen etwaige Vorfälle „bei einer Querung“ab, also einem möglichen Zusammenst­oß.

Radfahrer, die aus dem Bereich „Südlich der Kirche“kommen, müssen deshalb anders fahren: Wenn sie sich an die Verkehrsre­geln halten, müssen sie vom Wedemhof aus ein Stück am Buscher Weg entlang fahren, dann in die Paul-Breuer-Straße einbiegen und dort dem Weg in Richtung Austalsweg/Schule nehmen. Dieser ist auch für Radler eigens gekennzeic­hnet; er ist 3,20 Meter breit und gepflaster­t. Der Fußweg ist zurzeit auch deshalb schlecht zu befahren, weil er an einigen Stellen fast bis zur Hälfte vom Gemeinden Geißblatt überwucher­t wird.

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FOTO: MEIS Dieser Weg ist nicht für Radfahrer freigegebe­n.

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