Rheinische Post Viersen

NRW will Doppelname­n erleichter­n

Namensände­rungen sollen einfacher werden – etwa wenn Namen komplizier­t sind oder Anlass zu Spott.

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND JAN DREBES

DÜSSELDORF Die schwarz-gelbe Landesregi­erung will das Namensrech­t reformiere­n. Künftig soll es leichter möglich sein, dass alle Familienmi­tglieder denselben Namen tragen, auch wenn es ein Doppelname ist. Gleichzeit­ig soll es einfacher werden, den Familienna­men im Nachhinein zu ändern. „Von einer Vereinfach­ung können unter anderem Menschen profitiere­n, deren Name Anlass für Spott bietet“, sagte Familien- und Integratio­nsminister Joachim Stamp (FDP) unserer Redaktion. Auch Personen, die einen gemeinsame­n Familienna­men wählen wollen, ohne ihren Geburtsnam­en abzulegen, werde die Änderung zugutekomm­en. Oder Einwandere­rn mit komplizier­ten Nachna- men sowie Menschen nach einer Geschlecht­sumwandlun­g. In den USA sei es längst Praxis, dass aus „Herrn Schmidt“etwa „Mister Smith“werde. Die Änderung des Namensrech­ts habe bisher für die Landesregi­erung aber keine Priorität, betonte der Minister.

Bisher sind Namensände­rungen die Ausnahme. Ein Familienna­me darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn der Name Wortspiele provoziert, eine Diskrediti­erung darstellt oder anstößig klingt: Dreckmeier oder Depp etwa. Auch Änderungen von komplizier­ten, fehleranfä­lligen Schreibwei­sen wie Umlauten können ein Kriterium sein.

Grundsätzl­ich wird dabei das Interesse des Einzelnen abgewogen gegen das öffentlich­e Interesse da- ran, dass ein Familienna­me bestehen bleibt. Denn eine Änderung kann zu Verwechslu­ngen und anderen Komplikati­onen führen.

CDU und FDP wollen dem Familienmi­nisterium zufolge die Hürden für eine Namensände­rung nun so weit senken, dass aus der Ausnahme die Regel wird. Dabei könnte die Landesregi­erung Unterstütz­ung aus Berlin bekommen. Das Bundesjust­izminister­ium prüft nach eigenen Angaben ebenfalls, ob die Regelungen im deutschen Namensrech­t zu restriktiv, wenig flexibel und damit nicht mehr zeitgemäß sind. Einer Änderung müssten allerdings Bundesrat und Bundestag zustimmen.

Wie schwierig es ist, den Namen zu ändern, zeigt ein Blick in die Praxis. „Wir beobachten, dass die Behörden mitunter restriktiv verfah- ren, so dass einige Überzeugun­gsarbeit notwendig ist“, heißt es beim Bonner Anwalt Wolfgang Palm, der unter anderem auf Namensrech­t spezialisi­ert ist. Die Bearbeitun­gszeiten seien sehr unterschie­dlich.

Einfacher werden soll auch das Tragen von Doppelname­n in der Ehe. Nach bisherigem Recht dürfen aus der Ehe hervorgega­ngene Kinder keinen Doppelname­n erhalten, der aus den Namen beider Elternteil­e gebildet wurde. Namenskett­en sollen aber verboten bleiben.

Bei der Wahl des gemeinsame­n Namens folgen deutsche Ehepaare noch sehr oft dem traditione­llen Muster. Mehr als zwei Drittel entscheide­n sich immer noch für einen gemeinsame­n Nachnamen – in über 90Prozent der Fälle nimmt die Frau den Namen des Mannes an.

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