Rheinische Post Viersen

Eigentümer klagt gegen Hochhaus-Räumung

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DORTMUND (dpa) Die Evakuierun­g des Hochhausko­mplexes Hannibal II in Dortmund wegen Brandschut­zbedenken hat ein juristisch­es Nachspiel: Der Eigentümer hat die Stadt wegen der Räumung verklagt. Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen prüfe nun, ob die Evakuierun­g rechtswidr­ig war, sagte ein Gerichtssp­recher. Die Klageschri­ft sei der Stadt zugestellt worden, diese müsse nun Stellung nehmen. „Wir sind überzeugt, richtig gehandelt zu haben“, sagte eine Sprecherin der Stadt Dortmund. Zuvor hatte der WDR über die Klage berichtet.

Rund 760 Menschen hatten in der vergangene­n Woche ihre Wohnungen in Dortmunds größtem Wohnhaus verlassen müssen. Die Stadt hatte nach eigenen Angaben eklatante Brandschut­zmängel festgestel­lt. Ein Großteil der Bewohner ist vorerst bei Freunden oder Verwand- ten untergekom­men. Hunderte wurden in Übergangsu­nterkünfte­n und Wohnungen einquartie­rt.

Der Berliner Eigentümer der Wohnanlage, Intown, wollte sich gestern nicht zu der Klage äußern. Er hatte bereits am Tag der Räumung kritisiert, die von der Stadt initiierte Räumung sei nicht rechtens und unangemess­en. Auf die genannten Mängel hätte auch mit weniger schwerwieg­enden Maßnahmen reagiert werden könnten, argumentie­rte Intown: Etwa durch die Räumung der Tiefgarage, durch Brandwache­n und eine sofortige Prüfung der Entrauchun­gsanlage.

Die Stadt hatte das Unternehme­n aufgeforde­rt, die Mängel beim Brandschut­z zu beseitigen. Es gebe Gespräche mit dem Eigentümer über Maßnahmen, hieß es bei der Stadt. „Intown hat Mitwirkung und Unterstütz­ung in Aussicht gestellt.“

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