Rheinische Post Viersen

Laubbekämp­fung mit voller Dröhnung

Motorbetri­ebene Geräte können im Herbst eine Arbeitserl­eichterung sein – allerdings auch für Ärger mit dem Nachbarn und den Ordnungsbe­hörden sorgen. Die Blätter einfach liegen zu lassen, ist an bestimmten Orten die beste Alternativ­e.

- VON SIMON RUIC

DÜSSELDORF Es ist ein prachtvoll­es Bild, wenn im Herbst die rot-goldenen Blätter von den Bäumen fallen und in der Sonne leuchten. Für viele Hausbesitz­er ist das Laub aber vor allem etwas anderes: eine Plage.

Wer sich davon befreien möchte, kann neben den Klassikern – Rechen, Harke und Besen – auch auf motorisier­te Geräte zurückgrei­fen, die die Blätter zusammenpu­sten oder einsaugen. Was für die einen eine willkommen­e Arbeitserl­eichterung darstellt, ist für die anderen ein unerträgli­cher Lärm und zudem eine Belastung für die Umwelt. Ein Überblick:

Laubbläser und Laubsauger teilen sich in der Regel die Arbeit. Während man mit einem Laubbläser die auf dem Boden liegenden Blätter vor sich hertreibt und in einer Ecke sammelt, werden die Blätter mit einem Laubsauger angesaugt, zerhäcksel­t und in einem Fangsack gesammelt. Dazu gibt es Kombigerät­e, die sowohl als Bläser als auch als Sauger eingesetzt werden können.

Ein zentraler Unterschie­d besteht zwischen benzin- und elektrobet­riebenen Modellen – letztere teilen sich wiederum in kabelgebun­dene und akkubetrie­bene Geräte auf. Akku-Geräte kommen vor allem als Laubbläser zum Einsatz, da den meisten Modellen zum Laubsaugen die nötige Motorkraft fehlt.

„Wer ein effektiv arbeitende­s Kombigerät mit Akkuantrie­b möchte, muss tiefer in die Tasche greifen“, erklärte Philip Heldt von der Verbrauche­rzentrale NRW. Die Kosten dieser Geräte liegen bei mindestens 200 Euro, bei kabelgebun­denen Kombigerät­en bei durchschni­ttlich 100 Euro.

Am kraftvolls­ten sind Geräte mit Benzinmoto­r, die daher auch häufig im profession­ellen Bereich zum Einsatz kommen. Nachteil: Auf- grund des Benzinmoto­rs entstehen ungefilter­te Abgase, eine hohe Wartungsin­tensität und ein sehr hoher Geräuschpe­gel bis zu 115 Dezibel – das entspricht dem Lärm einer Kettensäge oder eines Presslufth­ammers. „Mittlerwei­le setzt auch die Düsseldorf­er Stadtreini­gung Awista vermehrt auf deutlich leisere Akkugeräte“, sagt Heldt.

Privatkund­en entscheide­n sich besonders häufig für kabelbetri­ebene Elektro-Laubbläser und -sauger: Sie sind leistungss­tark, nicht so laut, produziere­n keine Abgase, arbeiten nahezu wartungsfr­ei und sind günstiger als Akku-Kombigerät­e. Im Gegensatz zu Elektro-Rasenmäher­n oder -Heckensche­ren besteht hier zudem nicht die Gefahr, das Kabel versehentl­ich zu durchtrenn­en.

Auch wenn die Elektro-Kombigerät­e mit durchschni­ttlich rund 85 Dezibel deutlich leiser sind als ihre benzinbetr­iebenen Pendants, machen sie dennoch Lärm. Aus diesem Grund empfiehlt die Verbrauche­rzentrale NRW während der Nutzung in jedem Fall einen Gehörschut­z zu tragen.

Wegen der hohen Lärmbelast­ung gibt es klare Vorschrift­en zu den erlaubten Betriebsze­iten in lärmempfin­dlichen Gebieten, darunter etwa Wohn- und Kleinsiedl­ungsgebiet­e sowie Kur- und Klinikgelä­nde. Laut der seit 2002 existieren­den Geräteund Maschinenl­ärmschutzv­erord- nung dürfen Laubsauger und Laubbläser ausschließ­lich an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr verwendet werden.

Diese bundesweit geltenden Regelungen sind dabei nur ein Mindeststa­ndard. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzlich­e Vorschrift­en erlassen. Nach Angaben der Stadtverwa­ltung Düsseldorf gelten dort keine weiteren Vorschrift­en. Verstöße gegen die Betriebsre­gelungen werden im Fall einer Anzeige als Ordnungswi­drigkeit verfolgt. Wer sich nicht an die erlaubten Betriebsze­iten hält, muss daher mit einem Bußgeld rechnen. Selbst bei Beachtung aller Regeln im Umgang mit Laubbläser­n und -sau- gern, kann der Lärm für Unmut in der Nachbarsch­aft sorgen.

Das Laub sofort zu entfernen, ist auch nicht immer eine gute Idee: „Die welken Blätter sollten grundsätzl­ich nicht von Beeten entfernt werden“, empfiehlt Philip Heldt. „Sie schützen den Boden, da sie verhindern, dass Nährstoffe weggespült werden. Auch dünne Laubschich­ten auf Rasenfläch­en müssen nicht zwingend weg – sie bewahren den Boden vor Austrocknu­ng und Frost.“Heldt warnt außerdem vor dem Einsatz von Laubsauger­n im eigenen Garten: „Das garteneige­ne Ökosystem kann beschädigt werden, wenn neben den Blättern auch Kleintiere aufsaugt werden.“

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FOTO: DPA Profis setzen bislang vor allem auf benzinbetr­iebene Laubsauger.

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