Rheinische Post Viersen

„Let’s Dance“: Profis gelten als Leistungss­portler

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KASSEL/KÖLN (epd) Die Profi-Tänzer der RTL-Tanzshow „Let’s Dance“sind keine Künstler, sondern Sportler. Werde in einer Unterhaltu­ngsshow Tanz als Leistungss­port dargestell­t, handle es sich nicht um eine künstleris­che Tätigkeit, für die die Künstlerso­zialversic­herung Abgaben verlangen kann, entschied das Bundessozi­algericht in Kassel. (AZ: B 3 KS 1/17) Seit 1983 können sich selbststän­dige Künstler und Publiziste­n über die Künstlerso­zialkasse (KSK) pflichtver­sichern. Dabei zahlen sie ähnlich wie sozialvers­icherungsp­flichtige Arbeitnehm­er nur die Hälfte der Beiträge für ihre Kranken, Pflege- und Rentenvers­icherung. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszusc­huss sowie von Unternehme­n finanziert, die die publizisti­schen Beiträge verwerten.

In dem nun entschiede­nen Rechtsstre­it war die KSK der Meinung, dass die Profi-Tänzer der RTL-Tanzshow „Let’s Dance“und der 2006 ausgestrah­lten Variante „Dancing on Ice“als Künstler anzusehen sind. Die Kölner Produktion­sfirma ITV Studios Germany sollte daher für sie Künstlerso­zialabgabe­n zahlen, insgesamt 22.225 Euro. Die Profis würden nur den Tanzsport darbieten, den sie in Turnieren auch zeigten, ganz nach den Regeln des Allgemeine­n Deutschen Tanzlehrer­verbandes, erklärten die Produzente­n. Dies überzeugte auch das Bundessozi­algericht. Nur weil es sich um eine Unterhaltu­ngsshow handle, sei nicht jeder Teilnehmer ein Künstler.

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