Rheinische Post Viersen

Landesjagd­schule wird bald abgerissen

In Brüggen sollen am Von-Schaesberg-Weg Einfamilie­n- und Mehrfamili­enhäuser gebaut werden. Dort steht noch der alte Jägerhof, in dem die Gemeinde Flüchtling­e untergebra­cht hat. Sie sollen zum Eichenweg umziehen

- VON BIRGITTA RONGE

BRÜGGEN Der Blick auf den VonSchaesb­erg-Weg in Brüggen wird sich massiv verändern. Die hohen Bäume werden gefällt, der alte Jägerhof wird abgerissen. Auf der rund 5400 Quadratmet­er großen Fläche zwischen Von-Schaesberg­Weg und Am Grasweg sollen Häuser gebaut werden. Das Grundstück gehört der Gemeinde Brüggen, die es bis 2014 an den Landesjagd­verband verpachtet hatte, der an der Landesjagd­schule Fortbildun­gen für Jäger, Lehrgänge für Jungfalkne­r und Jagdaufseh­er anbot.

Im Mai 2014 schloss der Landesjagd­verband den Jägerhof und gab das Grundstück zurück. Ende 2014 richtete die Gemeinde das Gebäude für die Unterbring­ung von Flüchtling­en her, noch leben 28 Asylsuchen­de dort. Schon damals war geplant, dass das Gelände bebaut werden, die Unterbring­ung der Flüchtling­e nur vorübergeh­end sein sollte. Denn 2015 begann auch die Planung für ein Mehrfamili­enhaus, das die gemeinnütz­ige Wohnungsge­sellschaft (GWG) für den Kreis Viersen am Eichenweg errichtet. Ende des Jahres soll es nun fertig sein. Dann sollen auch die Flüchtling­e, die noch im Jägerhof wohnen, zum Eichenweg ziehen.

Über die Frage, wie viele Häuser in welcher Größe am Von-Schaesberg-Weg gebaut werden können, wird seither diskutiert. Sollen auf dem Gelände der Landesjagd­schule Wohnhäuser gebaut werden, muss der bestehende Bebauungsp­lan geändert werden. Denn nach dem derzeit gültigen Plan könnte die Gemeinde dort nur eine Schule errichten. Mehrere Varianten für eine Wohnbebauu­ng wurden in den politische­n Gremien diskutiert.

Eine Variante fand die größte Zustimmung. Sie sieht fünf Einfamilie­nhäuser vor, die an der Straße Am Grasweg errichtet werden sollen, sowie zwei Mehrfamili­enhäuser, die am Von-Schaesberg-Weg gebaut werden sollen. Über die genannten A m G ra s w e g g We rg- be es ha Sc n- Vo Straßen sollen die Häuser auch zu erreichen sein. Für die Einfamilie­nhäuser sind Grundstück­e zwischen 450 und 600 Quadratmet­ern vorgesehen, für die Mehrfamili­enhäuser stehen 2200 Quadratmet­er zur Verfügung. Die Einfamilie­nhäuser sind zweigescho­ssig geplant, die Mehrfamili­enhäuser erhalten zusätzlich ein Staffelges­choss.

Acht Wohnungen sollen in jedem Mehrfamili­enhaus eingericht­et werden können, je etwa 60 bis 70 Quadratmet­er groß. Bei einer Bürgervers­ammlung im Frühjahr 2016 hatten Zuhörer bezahlbare Wohnungen angemahnt, das ist nicht vergessen. „Wir werden beim Verkauf der Grundstück­e darauf achten, dass bezahlbare­r Wohnraum entsteht“, versichert Martin Houbertz vom Bauamt.

Die Bäume, die noch auf dem Gelände stehen, werden alle gefällt. Dort stehen unter anderem BergAhorn, Hainbuche, Rotbuche, Eiche, Linde und Fichte. Für Hausgärten sei die Größe vieler Bäume „nicht kompatibel“, heißt es in der Begründung zum Bebauungsp­lanentwurf. Als Ersatz für die wegfallend­en Bäume sollen auf dem Grundstück, auf dem die beiden Mehrfamili­enhäuser geplant sind, vier Winterlind­en gesetzt werden. „Wir haben versucht, die Bäume zu erhalten“, so Houbertz. Doch nach einer ausführlic­hen Diskussion mit Bürgern und in den politische­n Gremien sei beschlosse­n worden, alle Bäume zu fällen.

Der Entwurf soll nun vom 20. Oktober bis 20. November öffentlich ausgelegt werden. Dafür sprach sich der Rat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig aus. Bürger können sich die Pläne im Rathaus und auf der Internetse­ite der Gemeinde ansehen, dazu Anregungen geben und Bedenken äußern, die der Rat in seine Überlegung­en einbezieht. Houbertz zufolge könnte der Rat in seiner Sitzung am 12. Dezember den Satzungsbe­schluss fassen, der Bebauungsp­lan könnte am 21. Dezember dann rechtskräf­tig werden.

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FOTO: BIRGITTA RONGE In der ehemaligen Landesjagd­schule leben derzeit noch 28 Flüchtling­e. Die Schule führte der Landesjagd­verband bis 2014, dann wurde die Einrichtun­g geschlosse­n und das Grundstück an die Gemeinde zurückgege­ben.
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