Rheinische Post Viersen

Bodenausta­usch im Wasserschu­tzgebiet?

- VON MARTIN RÖSE

Neue Messungen des Kreises bestätigen den Vorwurf des Umweltschu­tzverbande­s BUND: Eine große Muldenvers­ickerungsa­nlage in Viersen arbeitet nicht ordnungsge­mäß, belastetes Wasser gelangt ungeklärt ins Wasserschu­tzgebiet. Jetzt droht ein Bodenausta­usch

KREIS VIERSEN In einer großen Muldenvers­ickerungsa­nlage eines Schweinema­stbetriebs im Kreis Viersen wird, entgegen der Ausnahme-Betriebser­laubnis des Kreises Viersen, belastetes Wasser ins Was- serschutzg­ebiet eingeleite­t. Das bestätigte gestern Markus Wöhrl, Sprecher des Kreises Viersen, auf Anfrage unserer Redaktion. Der Kreis hatte die Anlage vor zwei Jahren genehmigt, ohne eine durch die Industrie-Kläranlage­n-Zulassungs­und Überwachun­gsverordnu­ng vorgeschri­ebene Öffentlich­keitsbetei­ligung durchgefüh­rt zu haben.

Der Umweltschu­tzverband BUND Kreis Viersen schlug bereits im vergangene­n Monat Alarm, nachdem er Wasserprob­en aus der Mulde entnommen hatte. In deren Betriebser­laubnis heißt es: „Es darf nur unbelastet­es Dachfläche­nwasser zur Versickeru­ng gebracht werden.“Das vom BUND beauftragt­e Labor bewertete die Probe aus der Mulde aber als „sehr stark belastet“und erklärte, „dass das Versickern zu einer starken Belastung des Grundwasse­rs“führe. Das Wasser müsse geklärt werden, bevor es ins Erdreich kommen dürfe. Es sei unter anderem mit coliformen Keimen belastet und weise einen Nitrat-Gehalt von 586 Milligramm pro Liter auf.

„Auf Grund des vom BUND vorgelegte­n Analyseerg­ebnisses hat zwischenze­itlich eine unabhängig­e amtliche Beprobung und Untersuchu­ng stattgefun­den“, berichtete der Kreissprec­her. Ergebnis: „Das Analyseerg­ebnis des vom BUND beauftragt­en Labors wurden bestätigt.“Allerdings hätten die Messungen ergeben, dass das Dachfläche­nwasser nicht belastet sei. „Das Abwasser der Muldenzulä­ufe weist keine bedenklich­en oder unzulässig­en Belastunge­n auf, die einer Versickeru­ng entgegenst­ehen“, betonte Wöhrl. „Da die Muldenzulä­ufe unauffälli­g sind, lässt sich nicht erklären woher die Belastung des Niederschl­agswassers in der Mulde stammt.“Der Kreis-Sprecher kündigte an, dass die Behörde zur Absicherun­g der amtlichenA­nalyseerge­bnisse weitere Proben untersuche­n lassen werde.

Das aber reicht Almut Grytzmann-Meister, Vorsitzend­e des BUND Kreis Viersen, nicht aus: „Die Muldenvers­ickerungsa­nlage im Wasserschu­tzgebiet müsste sofort entleert werden, um noch weitaus größere Schäden zu vermeiden.“Bis dato sei dies aber nicht geschehen. Der BUND stellte deshalb Fachdienst­aufsichtsb­eschwerde gegen den Kreis Viersen wegen des Verdachtes falscher Einschätzu­ngen und Handlungen bei einer Gefahrenla­ge im Wasserschu­tzgebiet. Der Kreis-Sprecher erklärte: „Zurzeit wird geprüft, wie das in der Mulde befindlich­e Niederschl­agswasser beseitigt werden kann.“

Damit allein dürfte es aber nicht getan sein: Denn auch wenn ein hydrologis­ches Gutachten, das der Bauherr dem Antrag beifügte, zum Ergebnis kommt, dass der Boden für eine Versickeru­ng geeignet sei, scheint sich dies nicht zu bestätigen. „Der Boden im Bereich der Mulde wird noch einmal überprüft und gegebenenf­alls ausgetausc­ht, so dass die Anlage entspreche­nd der technische­n Vorschrift­en betrieben werden kann“, erklärte der KreisSprec­her. Grytzmann-Meister befürchtet, dass das belastete Wasser in ein nicht mal 200 Meter entferntes fließendes Gewässer gelangt sein könnte – zumal die Versickeru­ngsanlage mit einer Folie abgedichte­t worden sein soll. „Das hat mir ein Mitarbeite­r des Kreises bestätigt.“Der Kreis-Sprecher hingegen erklärte, eine Folie befinde sich nicht in der Anlage.

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