Rheinische Post Viersen

Lange Haftstrafe­n für Einbrecher­bande

Vier Männer und eine Frau wurden wegen 46 Einbruchsd­iebstählen verurteilt

- VON INGRID KRÜGER

KREIS VIERSEN Nach einem wochenlang­en Prozess hat die Zweite Große Strafkamme­r des Mönchengla­dbacher Landgerich­ts vier Mitglieder einer albanische­n Einbrecher­bande (22, 23, 24 und 26 Jahre alt) zu langen Haftstrafe­n verurteilt.

Der 26-jährige Angeklagte, mit 23 Taten einer der Haupttäter, muss für sechs Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Der 24 Jahre alte Albaner, an 13 Taten beteiligt, wurde zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der 22-jährige Mitange- klagte erhielt eine Freiheitss­trafe von vier Jahren und zwei Monaten, ein 23 Jahre alter Mittäter muss für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Eine deutsche Mitangekla­gte (63) hatte die Einbrecher zu Treffpunkt­en gefahren und abgeholt. Sie wurde wegen Beihilfe zu schweren Bandendieb­stählen zu einer zweijährig­en Bewährungs­strafe verurteilt. Sie muss 120 Sozialstun­den leisten. Zwischen dem 22. August 2016 und dem 11. Februar begingen die Männer in Viersen, Mönchengla­dbach und im Kreis Neuss mindestens 46 Einbruchsd­iebstähle.

Am Ende hatten sich die Mitglieder der Bande, die bisher noch nie aufgefalle­n waren, bei den Opfern der Einbrüche entschuldi­gt.

In der Urteilsbeg­ründung ging der Kammervors­itzende auf den nicht alltäglich­en Fall ein. Die Albaner hatten beteuert, nach Deutschlan­d gekommen zu sein, weil sie arbeiten wollten. Als sie erfolglos blieben, seien sie auf die Idee mit den Einbrüchen gekommen. Sie hatten bereits zu Prozessbeg­inn umfassende Geständnis­se abgelegt und damit dem Gericht ein langes Verfahren erspart. Die Bande habe Objekte ge- sucht und dann gewartet, bis niemand mehr im Gebäude war. „Die Männer stemmten Fenster und Türen auf. Dabei hinterließ­en sie große Sachschäde­n“, so die Urteilsbeg­ründung. Laut Anklage soll die Bande Geld und Schmuck im Gesamtwert von 150.000 Euro erbeutet haben. Tatzeugen, DNA-Treffer und Telefonübe­rwachungen hatten bei der Aufklärung geholfen. Die Angeklagte (63) sei keine Mittäterin gewesen, sondern eine Gehilfin, die nicht an der Beute beteiligt war.

„Die Haftbefehl­e bleiben im Vollzug“, hieß es am Ende.

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