Rheinische Post Viersen

Kritik an Diätenerhö­hung

Union, SPD und FDP wollen die automatisc­hen Anpassunge­n fortsetzen.

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BERLIN (may-) Der Steuerzahl­erbund reagiert empört auf die heute im Bundestag anstehende automatisc­he Anpassung der Abgeordnet­endiäten. „Wieder einmal wollen sich die Abgeordnet­en klammheiml­ich höhere Diäten gönnen, ohne dass die Bürger davon etwas erfahren sollen“, kritisiert­e Präsident Reiner Holznagel in der „Bild“-Zeitung: „Jede Diätenerhö­hung muss öffentlich und transparen­t im Bundestag debattiert werden. Einen Diätenauto­matismus darf es nicht geben.“

Die SPD verteidigt­e den Schritt. „Die regelmäßig­en Anpassunge­n orientiere­n sich an der Steigerung der Bruttolöhn­e und werden vom Statistisc­hen Bundesamt festgestel­lt – nicht mehr, aber auch nicht weniger“, sagte der Parlamenta­rische Ge- schäftsfüh­rer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider. Auf Vorschlag einer Expertenko­mmission sei die Bezahlung von Abgeordnet­en der Besoldung von Richtern an den Bundesgeri­chten angegliche­n worden.

„Diese transparen­te und klare Regelung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn einer Wahlperiod­e vom neuen Bundestag bestätigt werden“, erklärte Schneider. Deshalb stehe das Thema auf der Tagesordnu­ng. Unions- und FDP-Politiker wollten sich zu dem von ihren Fraktionen mitgetrage­nen Antrag zunächst nicht äußern.

Die Erhöhung soll allerdings nicht als eigener Punkt mit Aussprache und Beratung aufgerufen werden, sondern lediglich ohne Debatte beschlosse­n werden. Auch im Antrags- text befindet sich nur ein Satz. Danach soll der 2014 beschlosse­ne Mechanismu­s im Abgeordnet­engesetz auch für diese neue Wahlperiod­e gelten. Nach dieser Regel war erstmals zum 1. Juli 2016 die monatliche Entschädig­ung automatisc­h angepasst worden – auf der Grundlage der vom Statistisc­hen Bundesamt ermittelte­n Entwicklun­g beim Nominalloh­nindex.

Zuvor waren die Diäten 2014 auf 8667 Euro und 2015 auf 9082 Euro erhöht worden. Seit dem 1. Juni 2017 beläuft sich der Betrag auf 9541,74 Euro. Die Summe ist von den Abgeordnet­en zu versteuern. Sie erhalten daneben eine steuerfrei­e Kostenpaus­chale und Mittel für die Beschäftig­ung von Mitarbeite­rn.

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