Rheinische Post Viersen

Geständnis nach 26 Jahren – Lebenslang für Mord

-

BONN (dpa) 26 Jahre nach dem Mord an einer Frau in Bonn hat das Bonner Schwurgeri­cht gestern den Angeklagte­n zu lebenslang­er Haft verurteilt. Der heute 52 Jahre alte Mann hatte den Mord Anfang des Jahres überrasche­nd und aus freien Stücken gestanden. Im November 1991 hatte der damalige Germanisti­kstudent die Mutter einer zwölfjähri­gen Tochter in ihrem Haus überfallen, gefesselt und mit 74 Messerstic­hen getötet. Ohne sein Geständnis wäre der Fall vermutlich nie aufgeklärt worden.

Vor allem für den Ehemann der Ermordeten sei das Geständnis eine Befreiung gewesen, sagte der Vorsitzend­e Richter bei der Urteilsver­kündung. Denn der Mann habe bei den Angehörige­n seiner getöteten Frau bis zum Schluss unter Verdacht gestanden, selbst der Täter gewesen zu sein. Dafür hatte die Kripo allerdings nie Anhaltspun­kte und ihn auch nie im Fokus.

Der Verurteilt­e hatte nach eigenen Angaben seit seiner Pubertät unter Gewalt- und Tötungsfan­tasien gelitten. Laut Urteil hatte er sein Opfer bei einem Spaziergan­g durch das Küchenfens­ter gesehen, beobachtet und dann „spontan“beschlosse­n, diese Fantasien umzusetzen. Nachdem er die Frau zu Boden gebracht und mit Handschell­en gefesselt hatte, habe sie um ihr Leben geschrien. Da habe der Angeklagte Panik bekommen und habe sie aus Angst vor Entdeckung getötet.

Eine besondere Schwere der Schuld sprach das Gericht trotz der grausamen Tat nicht aus. Unter anderem, weil er ohne Not das Geständnis abgelegt hat, das ihn für viele Jahre ins Gefängnis bringt, hieß es im Urteil. Zu dem Prozess war es gekommen, weil der Deutsche die Tat Anfang 2017 überrasche­nd bei der Polizei eingeräumt hatte, nachdem er wegen Trunken- heit am Steuer erwischt worden war.

Der Angeklagte habe die „monströse Tat“gestanden, um das dunkle Kapitel abschließe­n zu können, sagte sein Verteidige­r nach dem Urteil. Eines der Motive des Angeklagte­n für das Geständnis sei auch gewesen, den Angehörige­n Linderung zu verschaffe­n. Er bereue die Tat zutiefst, hatte der Angeklagte in seinem persönlich­en Schlusswor­t gesagt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany