Kartellamt untersucht Datensammeln beim Smart-TV
BONN Das Bundeskartellamt wird untersuchen, ob TV-Anbieter wie Samsung Verbraucher durch das intensive Sammeln digitaler Daten schaden. Dies erklärt der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, gegenüber unserer Redaktion. Mundt: „Wir haben gerade eine neue Untersuchung im Bereich Smart-TVs eingeleitet. Dabei geht es um den Umgang der Hersteller mit den Daten der Nutzer.“Mit dem Internet ver- bundene Fernseher stünden „stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten.“
Als weitere Sektoruntersuchung ohne konkreten Anlass hat das Kartellamt soeben Fragebögen an mehr als 100 Vergleichsportale gesandt. Mundt: „Wir wollen genau wissen, nach welchen Kriterien Angebote beispielsweise bei Reisen, Strom, Gas, Telekommunikation, Versicherungen oder im Bankwesen bewertet werden. Wir wollen erfahren, ob überhaupt alle Angebote einer Kategorie aufgenommen werden, wie ausgewählt wird, ob möglicherweise sogar Geld dafür bezahlt werden muss, in eine Auswahl aufgenommen zu werden.“Geprüft werden soll auch, ob nur Unternehmen in einen Vergleich kommen, die Provision für Vermittlungen zahlen.
Die Unternehmen seien verpflichtet zu antworten: „Seit Som- mer können wir neben unseren rein kartellrechtlichen Instrumenten Sektoruntersuchungen durchführen, um möglichen Verstößen gegen Verbraucherrechte nachzugehen. So können wir mögliche Benachteiligungen von Kunden gerade in Bereichen aufklären, bei denen der einzelne Kunde sich nur schwer individuell wehren kann.“Der Jurist ergänzt: „Verbraucher sollten wissen, wie Empfehlungen zustande kommen und ob sie wirklich objektiv sind.“
Das Kartellamt schaut sich überall um. Mundt erläuterte, dass er nach dem Air-Berlin-Aus die Preise von Lufthansa und Eurowings scharf prüfen will: „Zu starke Erhöhungen auf breiter Front könnten ein Hinweis auf den Missbrauch einer monopolähnlichen Marktmacht sein.“Daher würde man nun genaue Informationen anfordern, um dann zu entscheiden, ob es ein Missbrauchsverfahren gibt.
Nicht entlasten würde Lufthansa und Eurowings dabei, wenn Com- puter deutlich höhere Preise festgelegt haben: „Allein die Tatsache, dass ein Algorithmus die Buchungsvorgänge steuert, nimmt selbstverständlich noch nicht das Unternehmen aus der Verantwortung. Alle Reservierungssysteme folgen Vorgaben der dahinterstehenden Unternehmen. Darum können quasi automatische Preiserhöhungen durch entsprechende Software für uns genauso problematisch sein wie wenn ein Manager persönlich höhere Preise anordnet.“