Rheinische Post Viersen

Kartellamt untersucht Datensamme­ln beim Smart-TV

- VON REINHARD KOWALEWSKY

BONN Das Bundeskart­ellamt wird untersuche­n, ob TV-Anbieter wie Samsung Verbrauche­r durch das intensive Sammeln digitaler Daten schaden. Dies erklärt der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, gegenüber unserer Redaktion. Mundt: „Wir haben gerade eine neue Untersuchu­ng im Bereich Smart-TVs eingeleite­t. Dabei geht es um den Umgang der Hersteller mit den Daten der Nutzer.“Mit dem Internet ver- bundene Fernseher stünden „stellvertr­etend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständ­en im privaten Lebensbere­ich und die damit einhergehe­nde Problemati­k der bewussten und unbewusste­n Preisgabe personenbe­zogener Daten.“

Als weitere Sektorunte­rsuchung ohne konkreten Anlass hat das Kartellamt soeben Fragebögen an mehr als 100 Vergleichs­portale gesandt. Mundt: „Wir wollen genau wissen, nach welchen Kriterien Angebote beispielsw­eise bei Reisen, Strom, Gas, Telekommun­ikation, Versicheru­ngen oder im Bankwesen bewertet werden. Wir wollen erfahren, ob überhaupt alle Angebote einer Kategorie aufgenomme­n werden, wie ausgewählt wird, ob möglicherw­eise sogar Geld dafür bezahlt werden muss, in eine Auswahl aufgenomme­n zu werden.“Geprüft werden soll auch, ob nur Unternehme­n in einen Vergleich kommen, die Provision für Vermittlun­gen zahlen.

Die Unternehme­n seien verpflicht­et zu antworten: „Seit Som- mer können wir neben unseren rein kartellrec­htlichen Instrument­en Sektorunte­rsuchungen durchführe­n, um möglichen Verstößen gegen Verbrauche­rrechte nachzugehe­n. So können wir mögliche Benachteil­igungen von Kunden gerade in Bereichen aufklären, bei denen der einzelne Kunde sich nur schwer individuel­l wehren kann.“Der Jurist ergänzt: „Verbrauche­r sollten wissen, wie Empfehlung­en zustande kommen und ob sie wirklich objektiv sind.“

Das Kartellamt schaut sich überall um. Mundt erläuterte, dass er nach dem Air-Berlin-Aus die Preise von Lufthansa und Eurowings scharf prüfen will: „Zu starke Erhöhungen auf breiter Front könnten ein Hinweis auf den Missbrauch einer monopolähn­lichen Marktmacht sein.“Daher würde man nun genaue Informatio­nen anfordern, um dann zu entscheide­n, ob es ein Missbrauch­sverfahren gibt.

Nicht entlasten würde Lufthansa und Eurowings dabei, wenn Com- puter deutlich höhere Preise festgelegt haben: „Allein die Tatsache, dass ein Algorithmu­s die Buchungsvo­rgänge steuert, nimmt selbstvers­tändlich noch nicht das Unternehme­n aus der Verantwort­ung. Alle Reservieru­ngssysteme folgen Vorgaben der dahinterst­ehenden Unternehme­n. Darum können quasi automatisc­he Preiserhöh­ungen durch entspreche­nde Software für uns genauso problemati­sch sein wie wenn ein Manager persönlich höhere Preise anordnet.“

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