Rheinische Post Viersen

Umwelthilf­e: Diesel-Klagen in bis zu 90 Städten

- VON MAXIMILIAN KRONE

BERLIN Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hat der Bundesregi­erung Totalversa­gen bei der Luftreinha­ltung vorgeworfe­n und eine Ausweitung der Klagen zu Diesel-Fahrverbot­en auf bis zu 90 Städte angekündig­t. „Schmutzige Dieselfahr­zeuge müssen ausgeschlo­ssen werden“, forderte Jürgen Resch, Bundesgesc­häftsführe­r des 1975 gegründete­n Vereins, der bereits in der Vergan- genheit erfolgreic­h geklagt hatte. Angesichts der Stickoxidb­elastung würden Sorgen und Nöte der Bürger nicht aufgegriff­en und offiziell in 90 Gemeinden Grenzwerte überschrit­ten. „Wir gehen dagegen von bis zu 400 Orten aus. Das ist ein komplettes Versagen der Regierung“, sagte Resch. Er pochte auf die Einführung einer blauen Plakette für saubere Autos.

Zuletzt hatte die Umwelthilf­e mit einer Fahrverbot­s-Klage vom Ver- waltungsge­richt Düsseldorf erstinstan­zlich Recht bekommen. Über die Revision im Verfahren entscheide­t das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig Ende Februar. Damit laufen laut DUH derzeit insgesamt 42 formale Rechtsverf­ahren. Weitere Klagen sind bereits unter anderem gegen die Städte Kiel, Hannover und Halle an der Saale angekündig­t.

Jürgen Resch monierte jedoch, dass selbst Klagen und Urteile in manchen Bundesländ­ern nicht wirkten. So warf er der bayerische­n Staatsregi­erung vor, lieber vom Gericht angedrohte Ordnungsge­lder zu zahlen, als Fahrverbot­e auszusprec­hen. Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte das zuständige bayerische Umweltmini­sterium die Zahlung eines Zwangsgeld­es in Höhe von 4000 Euro, verweist aber auf die für die Luftreinha­ltepläne zuständige­n Bezirksreg­ierungen.

„Während in den USA Automobilm­anager wegen Verstoßes gegen Luftreinha­ltegesetze zu langen Haftstrafe­n verurteilt würden, verkündete­n deutsche Spitzenpol­itiker, entspreche­nde Gerichtsen­tscheidung­en aussitzen zu wollen“, sagte Resch.

Um den Druck auf die Verantwort­lichen zu erhöhen, sprach er sich bei einer weiteren Nichtumset­zung von Urteilen für eine Verschärfu­ng der Zwangsmaßn­ahmen aus, die dann beispielsw­eise auch eine „Zwangshaft“umfassen könnten.

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