Rheinische Post Viersen

Elterngeld auf Rekordnive­au

Die Geburtenra­te ist gestiegen, die Gehälter sind es auch. Zudem beantragen mehr Eltern zusätzlich­e Partnermon­ate.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Die Ausgaben für das staatliche Elterngeld werden im laufenden Jahr einen neuen Rekordwert von mindestens rund 6,5 Milliarden Euro erreichen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesfami­lienminist­eriums hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Demnach lagen die Elterngeld-Ausgaben des Bundes in den elf Monaten von Januar bis November mit insgesamt rund 6,05 Milliarden Euro schon bereits nahezu auf dem Stand des gesamten Vorjahres von 6,1 Milliarden Euro. Im Monatsdurc­hschnitt 2017 gab der Bund für das Elterngeld rund 550 Millionen Euro aus.

Gründe für den Anstieg sind die leicht steigende Geburtenra­te, höhere Gehälter der antragstel­lenden Eltern sowie mehr Väter oder auch Mütter, die die zusätzlich­en zwei Partnermon­ate beanspruch­en. Schon in den vergangene­n Jahren war das Elterngeld, das der Bund jungen Eltern nach der Geburt eines Kindes gewährt, kontinuier­lich gestiegen. Betrugen die Ausgaben 2008 noch 4,2 Milliarden Euro, erhöhten sie sich schrittwei­se auf 6,1 Milliarden Euro im vergangene­n Jahr – und 2017 weiter auf voraussich­tlich über 6,5 Milliarden Euro.

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt. Ziel der Leistung ist es, jungen Familien einen Schonraum zu gewähren, um füreinande­r da zu sein und sich intensiv um ihr Baby zu kümmern. Darüber hinaus sollte es dazu beitragen, dass sich mehr berufstäti­ge Frauen und insbesonde­re Besserverd­ienende für Kinder entscheide­n und dass sich Männer stärker um die Erziehung kümmern können.

Das Elterngeld gleiche fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, erläutert das Bundesfami­lienminist­erium. Jedoch ist es kein kompletter Ersatz, denn das Basiselter­ngeld beträgt lediglich 65 Prozent (maximal 1.800 Euro) des monatliche­n Nettoeinko­mmens.

Reich werden junge Familien damit nicht. Eine Elterngeld-Studie des Demoskopie-Instituts Allensbach mit mehr als 3100 Interviews Betroffene­r bestätigt allerdings Veränderun­gen im Verhaltens­muster: In vielen Firmen ist das Verständni­s für die Bedürfniss­e junger Eltern gewachsen. Noch wagen 19 Prozent es nicht, ihre Berufstäti­gkeit für eine Elternzeit zu unterbrech­en, obwohl sie es gerne täten. Sie fürchten vor allem Einkommens­verluste, Nachteile im Beruf und Probleme bei der Betriebsor­ganisation.

Nach wie vor knüpfen Eltern mit Kind nicht dort wieder an, wo sie beruflich vorher ohne Familie standen: Laut Allensbach arbeiten vor der Geburt des ersten Kindes 71 Prozent beider Elternteil­e in Vollzeit, nach der Elternzeit nur noch 15 Prozent. Vier Prozent bevorzugte­n vor der Geburt das Modell Mann Vollzeit/Frau Teilzeit, danach wählten 25 Prozent diese Konstellat­ion. Nach der Geburt weiterer Kinder wiederhole­n die meisten Paare diese Entscheidu­ng. Mutterscha­ft läuft also bei vielen Frauen immer noch auf eine dauerhafte Reduzierun­g der Berufstäti­gkeit hinaus. Müssten sie auf nichts Rücksicht nehmen, würden 47 Prozent der Eltern lieber gleich viel Zeit mit Beruf und Familie beschäftig­t sein. 28 Prozent wünschten sich, dass beide in Teilzeit arbeiten, tatsächlic­h tun dies nur vier Prozent.

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselter­ngeld erhalten und sich untereinan­der aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen. Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November

Das Elterngeld wird 14 Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeld­es Gebrauch machen (Partnermon­ate) oder der Elternteil alleinerzi­ehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Auch getrennt lebenden Elternteil­en steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerzi­ehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallend­en Erwerbsein­kommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeld­bezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbe­itszeit 30 Stunden nicht übersteige­n.

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*DAVON 2,0 MRD. EURO FÜR AUSGABEN FÜR DAS AUSLAUFEND­E ERZIEHUNGS­GELD **FÜR DEZEMBER NOCH KEINE ZAHLEN VORHANDEN | FOTO: DPA | GRAFIK: C. SCHNETTLER

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