Rheinische Post Viersen

Forderung: LVR soll Schulbegle­itung übernehmen

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KREIS VIERSEN (RP) Die Lebenshilf­e NRW und der Landesverb­and für Menschen mit Körper- und Mehrfachbe­hinderung NRW fordern, die Zuständigk­eit von Schulbegle­itung für Kinder mit Behinderun­g an die Landschaft­sverbände zu übertragen. Ihre Gründe erläuterte­n der Lebenshilf­e-Landesvors­itzende Uwe Schummer, CDU-Bundestags­abgeordnet­er aus dem Kreis Viersen, und Josef Wörmann vom Landesverb­and bei einem gemeinsame­n Besuch beim sozialpoli­tischen Sprecher der CDU-Landtagsfr­aktion, Peter Preuß.

Beide Landesvors­itzenden lobten zunächst den Plan der Landesregi­erung, dass die Landschaft­sverbände künftig für die Frühförder­ung zuständig sein sollen. „Doch damit sich Hilfe wie aus einer Hand für die Betroffene­n vollzieht, gehört die Schulbegle­itung ebenfalls hochgezont“, sagt Schummer. Unterstütz­ung erhielt er von Wörmann, der erklärte, dass „Bayern alle Leistungen bereits hochgezont hat. Nur so ist ein einheitlic­her Rahmen mit einer zentralen Steuerung möglich“.

Die in NRW teilweise angewandte Praxis, Schulbegle­itungen auszuschre­iben, kritisiert­en beide. „Leistungen für die Schulbegle­itung auszuschre­iben, ist nicht mit dem Bundesteil­habegesetz vereinbar. Der Gesetzgebe­r hat klargestel­lt, dass das Vertragsre­cht der Sozialhilf­e nicht dem europäisch­en Vergaberec­ht unterliegt“, betonte Schummer. Das sei im Gesetz deutlich erklärt worden. Schummer: „Das Kindeswohl muss immer im Vordergrun­d stehen.“Wörmann betonte: „Eine gute Schulbegle­itung kann auch eine Entlastung für die Lehrer in den Schulen sein.“Dafür bedürfe es Pool-Modelle, die den Bedarf des Kindes angemessen berücksich­tigen. Preuß zeigte sich offen für die gemeinsame­n Positionen der beiden Behinderte­nverbände. Am 7. März findet eine Anhörung zum Landesausf­ührungsges­etz zum Bundesteil­habegesetz in NRW statt.

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