Rheinische Post Viersen

Wildschwei­ne bleiben zum Abschuss frei

Schwarzwil­d darf normalerwe­ise nur vom 1. August bis zum 15. Januar gejagt werden. Doch jetzt hat der Kreis Viersen die Schonzeit aufgehoben, um das Risiko zu verringern, dass die Afrikanisc­he Schweinepe­st eingeschle­ppt wird

- VON BIRGITTA RONGE UND EMILY SENF

KREIS VIERSEN Der Kreis Viersen hat die Schonzeit für Wildschwei­ne bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Normalerwe­ise dürfen die Tiere nur vom 1. August bis zum 15. Januar bejagt werden, danach beginnt die Schonzeit. Ohne Unterbrech­ungen sollen Jäger jetzt Wildschwei­ne jagen, um das Risiko zu verringern, dass die Afrikanisc­he Schweinepe­st von Tschechien und Polen nach Deutschlan­d eingeschle­ppt wird.

Das Landesumwe­ltminister­ium hatte die unteren Jagdbehörd­en per Erlass angewiesen, die Schonzeit für Wildschwei­ne aufzuheben. Von der Regelung ausgenomme­n sind nur Muttertier­e mit ihren gestreifte­n Frischling­en bis 25 Kilogramm. Die führenden Bachen bleiben verschont, ihre Frischling­e dürfen geschossen werden. Bis zum Alter von einem Jahr durften Frischling­e auch bislang ganzjährig bejagt werden.

Weitere Maßnahmen bis hin zu Notfallplä­nen für den Ausbruchsf­all werden derzeit mit den anderen Bundesländ­ern erörtert. Der Be- stand an Wildschwei­nen habe in NRW im vergangene­n Jahr weiter zugenommen und befinde sich „auf anhaltend hohem Niveau“, teilte das Ministeriu­m mit. Nach der Jagdbilanz für 2016/17 wurden im vergangene­n Jahr landesweit rund 39.000 Wildschwei­ne erlegt, das waren rund 4500 mehr als im Vorjahr.

Die Seuche ist für den Menschen ungefährli­ch, für Wild- und Hausschwei­ne aber hochanstec­kend und tödlich. „Durch die sehr hohen Schwarzwil­dbestände könnte sich die Seuche schnell verbreiten, was einschneid­ende Folgen für die Landwirtsc­haft und den Jagdsektor bedeuten würde“, teilte der Kreis mit. Das Ministeriu­m warnt vor dem wirtschaft­lichen Schaden: Sollte ein Tier erkranken, muss der gesamte Bestand in einem Mastbetrie­b gekeult werden. Das Virus wird durch Tierkontak­t, Zeckenstic­he oder verseuchte Fleischwar­en übertragen. Der Erreger gelangt über Maul oder Nase in den Blutkreisl­auf.

Jörg Weinmann, Hegeringle­iter in Brüggen, schätzt die zusätzlich­e Freigabe als „sehr gefährlich“ein: „Das Risiko, dass eine führende Bache fällt, vergrößert sich dadurch.“Der Jäger müsse sehr vorsichtig sein, genau gucken, ob er ein Muttertier vor sich habe oder nicht. Dass ein Tier allein unterwegs sei, bedeute nicht, dass es keine Jungen habe: Mitunter legen die Bachen ihre Frischling­e ab, ziehen allein umher und kehren zurück. „Mit Zunahme der Vegetation wird es auch schwierige­r, die Stücke anzusprech­en“, sagt Weinmann – für den Jäger ist es also schwierige­r zu erkennen, welches Alter und Geschlecht ein Tier hat und ob an den Zitzen einer Bache aktuell gesäugt wird.

Bei den Schweinewi­rten in der Region ist die Seuche ein Thema. „Man nimmt es nicht auf die leichte Schulter“, sagt Alexander Platen aus Süchteln, Vorstandsm­itglied der Kreisbauer­nschaft. „Aber davor schützen kann man sich als Einzelner nicht.“Weitere Maßnahmen als die ohnehin geltenden Hygienevor­schriften könne man nicht treffen.

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RP-FOTO (ARCHIV): FRANZ-HEINRICH BUSCH Für Wildschwei­ne war bislang vom 15. Januar bis zum 1. August Schonzeit. Sie wurde jetzt bis März 2021 aufgehoben.

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