Polizei zieht acht angetrunkene Fahrer aus Verkehr
KREIS VIERSEN Gleich in acht Fällen hat die Polizei im Kreis Viersen Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen. Dies teilte sie gestern mit. Am Freitagnachmittag musste ein 24jähriger Kaldenkirchener mit zur Entnahme einer Blutprobe. Er war auf der Straße An der Kleinbahn kontrolliert worden und stand laut Drogenvortest unter dem Einfluss von Cannabis. Neben der Anzeige hat die Polizei auch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle im Kreis geschickt. Von dort folgen eventuell weitere Überprüfungen – je nach Ergebnis kann der Führerschein eingezogen werden.
Den Führerschein eines 32-jährigen Mannes aus Straelen behielten die Einsatzkräfte am Samstag um 4.20 Uhr bei einer Kontrolle in Viersen auf der Dülkener Straße direkt ein. Der Mann hatte laut Vortest 1,2 Promille im Blut. Auch er musste zur Blutprobe. Wenige Stunden später, um 11.25 Uhr, fiel ein Lkw-Fahrer (51) aus Willich bei einer Kontrolle in Willich-Schiefbahn, Alte Landstraße, auf. Er hatte laut Vortest etwa ein Promille Alkohol im Blut. Am Sonntag gegen Mitternacht, wurde ein Autofahrer (25) auf der Venloer Straße in Dülken kontrolliert. Auch beim ihm zeigte ein Drogenvortest den Einfluss illegaler Substanzen wie Amphetamine und Kokain. Auch er musste mit zur Blutprobe. Auch um dessen Fahrerlaubnis wird sich im weiteren Verlauf die Führerscheinstelle kümmern. Um 1.50 Uhr am Sonntag fiel den Beamten ein Kölner (25) auf, als er auf der Dieselstraße in ViersenHamm fuhr. Er hatte nicht nur ein Promille Alkohol im Blut, sondern auch Marihuana im Wagen. Deshalb droht ihm auch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Ein Mönchengladbacher (26) wurde am Montag um 1.20 Uhr in Viersen-Rahser kontrolliert. Laut Drogenvortest hatte er Kokain und Cannabis genommen. Auch er musste mit zur Blutprobe und wird – neben der Anzeige – auch ein Fall für die Führerscheinstelle des Kreises. Allen berauschten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Die Polizei warnt vor den Folgen einer Alkoholfahrt: „Für die möglichen Folgen einer Rauschfahrt für unschuldige Verkehrsteilnehmer muss der Verursacher nicht nur gerade stehen, sondern er muss damit auch weiterleben.“