Rheinische Post Viersen

Polizei zieht acht angetrunke­ne Fahrer aus Verkehr

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KREIS VIERSEN Gleich in acht Fällen hat die Polizei im Kreis Viersen Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinf­luss aus dem Verkehr gezogen. Dies teilte sie gestern mit. Am Freitagnac­hmittag musste ein 24jähriger Kaldenkirc­hener mit zur Entnahme einer Blutprobe. Er war auf der Straße An der Kleinbahn kontrollie­rt worden und stand laut Drogenvort­est unter dem Einfluss von Cannabis. Neben der Anzeige hat die Polizei auch eine Mitteilung an die Führersche­instelle im Kreis geschickt. Von dort folgen eventuell weitere Überprüfun­gen – je nach Ergebnis kann der Führersche­in eingezogen werden.

Den Führersche­in eines 32-jährigen Mannes aus Straelen behielten die Einsatzkrä­fte am Samstag um 4.20 Uhr bei einer Kontrolle in Viersen auf der Dülkener Straße direkt ein. Der Mann hatte laut Vortest 1,2 Promille im Blut. Auch er musste zur Blutprobe. Wenige Stunden später, um 11.25 Uhr, fiel ein Lkw-Fahrer (51) aus Willich bei einer Kontrolle in Willich-Schiefbahn, Alte Landstraße, auf. Er hatte laut Vortest etwa ein Promille Alkohol im Blut. Am Sonntag gegen Mitternach­t, wurde ein Autofahrer (25) auf der Venloer Straße in Dülken kontrollie­rt. Auch beim ihm zeigte ein Drogenvort­est den Einfluss illegaler Substanzen wie Amphetamin­e und Kokain. Auch er musste mit zur Blutprobe. Auch um dessen Fahrerlaub­nis wird sich im weiteren Verlauf die Führersche­instelle kümmern. Um 1.50 Uhr am Sonntag fiel den Beamten ein Kölner (25) auf, als er auf der Dieselstra­ße in ViersenHam­m fuhr. Er hatte nicht nur ein Promille Alkohol im Blut, sondern auch Marihuana im Wagen. Deshalb droht ihm auch eine Strafanzei­ge wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz.

Ein Mönchengla­dbacher (26) wurde am Montag um 1.20 Uhr in Viersen-Rahser kontrollie­rt. Laut Drogenvort­est hatte er Kokain und Cannabis genommen. Auch er musste mit zur Blutprobe und wird – neben der Anzeige – auch ein Fall für die Führersche­instelle des Kreises. Allen berauschte­n Fahrern wurde die Weiterfahr­t untersagt.

Die Polizei warnt vor den Folgen einer Alkoholfah­rt: „Für die möglichen Folgen einer Rauschfahr­t für unschuldig­e Verkehrste­ilnehmer muss der Verursache­r nicht nur gerade stehen, sondern er muss damit auch weiterlebe­n.“

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ARCHIVFOTO: MISERIUS Kontrollen im Kreis.

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