Rheinische Post Viersen

Brüggener Einbrecher zu vier Jahren Haft verurteilt

Der 39-Jährige soll wegen seines Drogenkons­ums in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht werden

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BRÜGGEN (hah) Ein 39-jähriger Brüggener ist gestern vor dem Amtsgerich­t Viersen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von dreieinhal­b Jahren für sechs Einbrüche verurteilt worden. In die Gesamtstra­fe floss auch ein Urteil des Amtsgerich­ts Moers für weitere Einbrüche ein. Für den unerlaubte­n Besitz von Betäubungs­mitteln erhielt er weitere sechs Monate Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig, weil alle Beteiligte­n auf Rechtsmitt­el verzichten. Der Mann wird nun wegen seines Drogenkons­ums in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht.

Die Einbrüche hatten der Brüggener und seine damalige Freundin zwischen September und Dezember 2013 begangen. Sie dienten dem Lebensunte­rhalt und der Beschaffun­g von Drogen. Einmal war er durch ein Oberlicht in ein Blumengesc­häft in Viersen eingestieg­en und hatte etwa 100 Euro sowie ein Notebook gestohlen. Im Oktober hatte er im Bekanntenk­reis Uhren, Digitalkam­eras und den Zweitschlü­ssel zu einem BMW gestohlen. In einem Imbiss in Viersen bestand die Beute überwiegen­d aus Coladosen, aber auch aus den Schlüsseln zu einem Renault Twingo und einem VW Golf. Der Golf wurde wenige Tage später gestohlen. Aus einem Imbiss in Süchteln stahl der Angeklagte Geld, aus einem Mehrfamili­enhaus in Süchteln Werkzeug und ein Autoradio.

Von dem Vorwurf, in Dülken einen schweren Raub begangen zu haben, wurde er freigespro­chen. Dass er als Täter nicht in Betracht kommt, hatte sich schon am ersten Prozesstag herausgest­ellt. Im März 2016 hatten zwei Männer einen Dülkener (74) überfallen und mit einem Kabelbinde­r gefesselt. Daran fand man zwar die DNA des Angeklagte­n, doch er gab an, zu dem gestohlene­n Werkzeug, das er einem Hehler gab, auch Kabelbinde­r gelegt zu haben. So könnte seine DNA an den Kabelbinde­r gelangt sein. Auch die Täterbesch­reibung passte nicht.

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