Brüggener Einbrecher zu vier Jahren Haft verurteilt
Der 39-Jährige soll wegen seines Drogenkonsums in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden
BRÜGGEN (hah) Ein 39-jähriger Brüggener ist gestern vor dem Amtsgericht Viersen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für sechs Einbrüche verurteilt worden. In die Gesamtstrafe floss auch ein Urteil des Amtsgerichts Moers für weitere Einbrüche ein. Für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln erhielt er weitere sechs Monate Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichten. Der Mann wird nun wegen seines Drogenkonsums in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
Die Einbrüche hatten der Brüggener und seine damalige Freundin zwischen September und Dezember 2013 begangen. Sie dienten dem Lebensunterhalt und der Beschaffung von Drogen. Einmal war er durch ein Oberlicht in ein Blumengeschäft in Viersen eingestiegen und hatte etwa 100 Euro sowie ein Notebook gestohlen. Im Oktober hatte er im Bekanntenkreis Uhren, Digitalkameras und den Zweitschlüssel zu einem BMW gestohlen. In einem Imbiss in Viersen bestand die Beute überwiegend aus Coladosen, aber auch aus den Schlüsseln zu einem Renault Twingo und einem VW Golf. Der Golf wurde wenige Tage später gestohlen. Aus einem Imbiss in Süchteln stahl der Angeklagte Geld, aus einem Mehrfamilienhaus in Süchteln Werkzeug und ein Autoradio.
Von dem Vorwurf, in Dülken einen schweren Raub begangen zu haben, wurde er freigesprochen. Dass er als Täter nicht in Betracht kommt, hatte sich schon am ersten Prozesstag herausgestellt. Im März 2016 hatten zwei Männer einen Dülkener (74) überfallen und mit einem Kabelbinder gefesselt. Daran fand man zwar die DNA des Angeklagten, doch er gab an, zu dem gestohlenen Werkzeug, das er einem Hehler gab, auch Kabelbinder gelegt zu haben. So könnte seine DNA an den Kabelbinder gelangt sein. Auch die Täterbeschreibung passte nicht.