Rheinische Post Viersen

Drei Jahre und acht Monate für Viersener

Nach einem schweren Unfall ließ der 36-Jährige seinen Beifahrer schwer verletzt zurück und flüchtete — nachdem er noch die Kennzeiche­n vom Mercedes geschraubt hatte. Das Landgerich­t verurteilt­e ihn aber auch wegen Raubes

- VON HEIKE AHLEN

VIERSEN/MÖNCHENGLA­DBACH Ein 36-jähriger Mann aus Viersen ist gestern vom Landgerich­t Mönchengla­dbach zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Gefährdung des Straßenver­kehrs in Tateinheit mit fahrlässig­er Körperverl­etzung und Fahren ohne Fahrerlaub­nis, dazu unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort – das waren nicht alle Bausteine des Urteils.

Die Nacht des 15. Juli 2017 ist den Zeugen noch in scharfer Erinnerung. Ein älteres Ehepaar und ein 52-jähriger Viersener hatten ausgesagt, wie sie auf der Donker Straße zwischen Mönchengla­dbach und Viersen erlebten, was geschah. Demnach ist der Ange- klagte mit seinem Mercedes mit hohem Tempo die kurvige Straße entlang gerast und vor einen Baum geprallt. Sein Beifahrer war dabei schwer verletzt worden, hatte kurzzeitig sogar in Lebensgefa­hr geschwebt. Der Angeklagte war aber mit den Kennzeiche­n des Wagens verschwund­en, bevor Polizei und Rettungsdi­enst eintrafen. Diese und weitere Taten hatte der Mann am ersten Prozesstag unumwunden eingeräumt. Auch, dass er seine Lebensgefä­hrtin knapp drei Wochen später zunächst würgte, als sie ihn wegen Fremdgehen­s zur Rede gestellt hatte, und sie einen Tag später gemeinsam mit anderen Männern krankenhau­sreif schlug, hatte er zugegeben. Die 20-Jährige hatte nach dem Streit Handy und Laptop des Angeklagte­n mitgenomme­n, als sie die Wohnung verließ. Am nächsten Tag sollte es zur Rückgabe der Dinge kommen. Die junge Frau nahm zwar ihren Rucksack mit, nicht aber die besagten Gegenständ­e. Bis zum vereinbart­en Treffpunkt kam sie nicht. Vorher lauerten ihr der Angeklagte und die anderen Männer auf, entrissen ihr den Rucksack und schlugen und traten auf sie ein. Der Angeklagte hatte seine eigene Tatbeteili­gung eingeräumt, sich aber nicht dazu äußern wollen, inwieweit die anderen Männer sich beteiligt hatten. Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung steht dafür im Urteil.

Hintergrun­d der Streiterei­en und auch der Unfallfluc­ht, bei der er seinen Freund zurückließ, waren Drogenprob­leme. Ein Zeuge der nächtliche­n Unfallfahr­t erinnert sich, dass der 36-Jährige ihn regelrecht beschworen habe, keine Polizei zu holen und stattdesse­n den Verletzten ins Krankenhau­s zu bringen. „Ich verliere sonst alles“, soll der Angeklagte gesagt haben.

Es wäre nicht das erste Mal, dass er mit Drogen im Auto oder unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt worden wäre. Das Urteil beinhaltet fünf Verstöße gegen das Betäubungs­mittelgese­tz, davon drei Mal Besitz und zwei Mal gewerbsmäß­iger Handel. Auch ein Verstoß gegen das Waffengese­tz ist Teil des Urteils – bei einer Durchsuchu­ng hatten Polizisten ein verbotenes Messer im Auto des Angeklagte­n gefunden.

Die Drogenabhä­ngigkeit des Angeklagte­n ordneten aber weder Gericht noch Verteidigu­ng oder Staats- anwaltscha­ft als so gravierend ein, dass es zu einer Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt gekommen wäre. Der Haftbefehl wurde gestern zunächst aufgehoben, weil nach dem Geständnis und dem Urteil keine Gefahr der Verdunkelu­ng mehr besteht. Der Viersener konnte das Gericht verlassen und muss dann bald seine Haftstrafe antreten.

 ?? FOTOS: HEIKE AHLEN (1)/POLIZEI (1) ?? In der Nacht des 15. Juli steuerte der 36-jährige Viersener gegen einen Baum. Sein Beifahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Vor Gericht hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt.
FOTOS: HEIKE AHLEN (1)/POLIZEI (1) In der Nacht des 15. Juli steuerte der 36-jährige Viersener gegen einen Baum. Sein Beifahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Vor Gericht hatte der Angeklagte die Tat eingeräumt.
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