Rheinische Post Viersen

Ehepaar wegen Betrugs vor Gericht

Die Staatsanwa­ltschaft wirft den Nettetaler­n gewerbsmäß­igen Betrug in zehn Fällen vor. Sie sollen Anleger um mehrere Hunderttau­send Euro geprellt haben. Wegen des Alters des Angeklagte­n sind die Verhandlun­gstage beschränkt

- VON EMILY SENF

NETTETAL Sie sollen Kunden betrogen und um mehrere Hunderttau­send Euro geprellt haben. Ab Dienstag, 30. Januar, müssen sich Kurt S. und seine Frau Christa S. aus Nettetal vor dem Landgerich­t Krefeld verantwort­en. Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäß­igen Betrugs. Wie Gerichtssp­recher Nils Radtke berichtet, sieht das Strafmaß eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Angeklagte­n befinden sich derzeit auf freiem Fuß.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Ehepaar Betrug, teilweise in besonders schwerem Fall, vor. Verhandelt werden sollen vor der Wirtschaft­skammer insgesamt zehn Fälle. Laut Angaben der Staatsanwa­ltschaft hat der 79 Jahre alte Angeklagte seit mehr als 50 Jahren eine Versicheru­ngsagentur in Nettetal betrieben und dabei Kapitalanl­agegeschäf­te angeboten. Seinen Kunden habe er versproche­n, weit höhere Zinsen als die Banken zu zahlen. Über eine entspreche­nde Erlaubnis nach dem Kreditwese­ngesetz habe er nicht verfügt.

Die Gelder, die ihm anvertraut wurden, habe er nicht angelegt, sondern auf seinen Konten gelassen und mit dem allgemeine­n Geschäftsk­apital des Unternehme­ns vermengt. Davon seien laufende Kosten sowie Zinsen für die Anleger und teilweise Kapitalrüc­kzahlungen bedient worden. Zu einer Rückzahlun­g der kompletten Beträge sei Kurt S. aufgrund seines Geschäftsm­odells von Beginn an nicht in der Lage gewesen, heißt es von der Staatsanwa­ltschaft.

Zwischen 2010 und 2012 habe der Angeklagte zahlreiche Verträge abgeschlos­sen. Er soll dafür die Werbung von Neukunden und die Ver- tragsgespr­äche übernommen haben, seine Frau (69) soll sich um die Verwaltung des Geldes gekümmert haben. Laut Staatsanwa­ltschaft sollen dem Ehepaar in neun Fällen insgesamt 493.000 Euro gezahlt wor- den sein. Dabei seien nur Beträge in Höhe von etwa 116.000 Euro zurückgeza­hlt worden. In einem weiteren Fall soll ein Darlehensv­ertrag über 450.000 geschlosse­n worden sein. Dieser sei nur teilweise zurück- gezahlt worden. Ein Betrag in Höhe von 396.000 Euro soll gar nicht zurückgeza­hlt worden sein.

Aufgefloge­n sei das Ehepaar, weil es verschiede­ne Strafanzei­gen gegeben habe, berichtet Landgerich­tssprecher Radtke. Im Verlauf des Verfahrens seien weitere hinzugekom­men, es habe weitere Vernehmung­en gegeben. Wie viele es insgesamt sind, konnte er nicht sagen. Wegen des großen Umfangs aber habe sich die Datenauswe­rtung als schwierig erwiesen, auch hätten „viele Zeugen“befragt werden müssen.

Für die Verhandlun­g sind zunächst vier Termine angesetzt, der letzte davon ist für den 15. März vorgesehen. Wegen des hohen Alters des Angeklagte­n soll sich die Dauer der Verhandlun­gstage laut Radtke jedoch auf jeweils maximal drei Stunden beschränke­n. Die nächste Verhandlun­g findet am 13. Februar statt.

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ARCHIVFOTO: JOSEF RÜTTEN Kurt S. (hier auf einem Foto aus dem Jahr 2004) steht vor Gericht.

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