Rheinische Post Viersen

Keine Genehmigun­g für Vortrag von AfD-Professori­n

- VON GABI PETERS

MÖNCHENGLA­DBACH Karin Kaiser, AfD-Politikeri­n und bis im November noch Dozentin an der Hochschule Niederrhei­n, darf ihren Vortrag „Tod des Rechtsstaa­tes“nicht auf dem Campus halten. Ihr Antrag auf Raumnutzun­g ist erneut abgelehnt worden. Das bestätigte gestern ein Hochschuls­precher. Karin Kaiser, die als AfD-Politikeri­n in ihrer Heimat Schleswig-Holstein für den Bundestag kandidiert­e, jedoch scheiterte, hatte dem Hochschulp­räsidium mehrere Termine vorgeschla­gen, unter anderem auch den 24. und 25. Januar.

Doch die Hochschule winkte ab. Die gekündigte Professori­n bekommt keinen Raum für ihre Vortragsve­ranstaltun­g. Die Begründung: „Eine Raumvergab­e an Dritte kann nur erfolgen, wenn die geplante Veranstalt­ung mit den Aufgaben der Hochschule vereinbar ist. Dies ist hier nicht der Fall. Die Veranstalt­ung befasst sich mit politische­n Themen und Forderunge­n, deren Diskussion und Verbreitun­g nicht mit den Aufgaben der Hochschule Niederrhei­n vereinbar ist. Mit einer Genehmigun­g wäre das Neutralitä­tsgebot verletzt.“Ähnlich hatte die Hochschule schon im vergangene­n Jahr argumentie­rt, als sie den zunächst bereits bewilligte­n Vortrag absagte. Zuvor hatten Parteien und Asta heftig gegen die Veranstalt­ung, die drei Tage vor der Wahl stattfinde­n sollte, protestier­t.

Karin Kaiser und die Hochschule Niederrhei­n stehen sich gerade vor dem Arbeitsger­icht gegenüber. Die frühere Dozentin hat gegen ihre Kündigung geklagt. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Im März wird es eine mündliche Verhandlun­g geben. Entlassen wurde die AfD-Professori­n, weil sie entgegen ihres Dienstvert­rages Vorlesunge­n nicht selbst gehalten, sondern an Dritte übertragen habe, heißt es von Seiten der Hochschule. Außerdem habe sie ungenehmig­t einen Korrektur-Assistente­n beauftragt. Die Ex-Dozentin erklärte vor Gericht, dass sie mit ihren bis zu 700 Studierend­en ein Anrecht auf Korrektur-Hilfe habe.

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