Rheinische Post Viersen

Freie Fahrt für „Schummel-Diesel“

Die Umwelthilf­e scheitert vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf.

-

DÜSSELDORF (wuk) Da könnte ja jeder kommen und einfach klagen – nach diesem Motto hat das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht eine Klage der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) gegen die Stadt Düsseldorf gegen den Weiterbetr­ieb von rund 600 VW-„Schummel-Diesel“ins Leere laufen lassen. Der Umweltverb­and hatte von der Stadt und ihrer Kfz-Zulassungs­behörde per Klage die sofortige Stilllegun­g aller vom VW-Abgasskand­al betroffene­n Motoren des Typs EA 189 EU5 gefordert. Parallel dazu liegen solche Klagen in neun weiteren deutschen Städten vor, darunter in Köln.

Doch schon im Musterproz­ess in Düsseldorf kassierte die Umwelthilf­e eine herbe Schlappe: Als Verband, der lediglich „Verstöße gegen objektiv-rechtliche Vorschrift­en des Umweltrech­ts“rüge, aber keine „Verlet- zung in eigenen Rechten“, habe die DUH noch längst „keine Klagebefug­nis“, so die Richter. Das hatten auch Anwälte des VW-Konzerns, der hier neben dem Audi-Konzern und dem Kraftfahrt­bundesamt als Beigeladen­e am Prozess beteiligt waren, so gewertet: Als Umweltverb­and könne die DUH allenfalls ortsfeste Anlage monieren, nicht aber bereits genehmigte Produkte.

Für die Kläger kam es im Richterspr­uch allerdings noch dicker. So hat das Gericht auch in der Kernfrage klar Stellung bezogen und das DUHBegehre­n auf sofortige Stilllegun­g der in Düsseldorf zugelassen­en EA 189 EU5-Motoren als „unbegründe­t“eingestuft. Denn nach dem von VW inzwischen angebotene­n SoftwareUp­date würden auch jene kritisiert­en Aggregate einen Modus erreichen, der auf dem Rollenprüf­stand die geforderte­n Grenzwerte einhalte. Welche Abgaswerte dann im Straßenver­kehr erzielt werden, sei nicht entscheide­nd.

Für die DUH ist das Ende der Instanzenk­ette noch nicht erreicht. Wegen der „grundsätzl­ichen Bedeutung“hat das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht ihr sowohl den Weg zum Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster freigehalt­en als auch eine Sprungrevi­sion, die dann direkt zum Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig führen könnte.

Das Gericht stuft die Forderung der Umwelthilf­e auf Motoren-Stilllegun­g als unbegründe­t zurück

Newspapers in German

Newspapers from Germany