Rheinische Post Viersen

Wenn aus Spaß Ernst wird

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Mönchengla­dbach, im Februar 2018. In den nächsten zwei Wochen geht es hoch her. Denn in den Karnevalsh­ochburgen haben wieder die Jecken das Sagen. Bei allerAusge­lassenheit­undSpaßan der Freud können jedoch Unfälle unter Alkoholein­fluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallvers­icherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewies­en wird, dass der Unfall unter Alkoholein­fluss passiert ist.

Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt aber auch Komfortver­sicherunge­n, die trotzdem leisten. Wer ganz sicher gehen will, fragt am besten vor dem Karnevalse­vent seinen betreuende­n Versicheru­ngskaufman­n. „Auf den Festen der guten Laune – in Sälen, auf der Straße, in Kneipen – geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbe- dingt melden“, betont Gregor Correnz, der Sprecher des Bezirksver­bands Mittlerer Niederrhei­n im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te. Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicheru­ng den Schaden zahlen soll. Die Karnevalsv­ereine sichern sich mit Veranstalt­erHaftpfli­chtversich­erungen ab, ihre Prinzen, Jungfrauen und Wagenlenke­r sind immer damit unterwegs. Die Veranstalt­er gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche, zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinensc­hachteln ?was ins Auge ging“. Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstalt­ungen mit „Wurfgescho­ssen“teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzung­en einverstan­den seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzens­geld und für jede Brille Schaden- ersatz verlangen können. Aber ehe die Versicheru­ngen zahlen, klären sie erst einmal untereinan­der ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Zeugen können da einem Unfallopfe­r enorm helfen, weil ihre Beobachtun­gen komplizier­te Abklärunge­n beschleuni­gen.

Während der Karnevalst­age interessie­rt die Polizei nicht nur der Alkoholpeg­el. Wer als Clown oder einäugiger Pirat maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträch­tigt, ist im Verkehr verboten und kann als grobe Fahrlässig­keit gelten. „Damit können Versicheru­ngen bei einem Unfall den Schadeners­atz erheblich mindern“, warnt Gregor Correnz. „Die Vollkasko reduziert womöglich den Schadeners­atz und die Kfz-Haftpflich­t kann sogar einen Regress fordern.“

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