Rheinische Post Viersen

Kommt das Fütterverb­ot für Nutrias?

In Brüggen fordern die Grünen, Wildtiere nicht mehr zu füttern. Nur Vögel sollen ausgenomme­n sein. Heute diskutiere­n die Fraktionen über den Antrag

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BRÜGGEN (biro) Wer durch Brüggen bummelt oder zu einer Kulturvera­nstaltung in der Burg eilt, sieht die pummeligen Nager auf der Wiese sitzen: Am Burgweiher fühlen sich Nutrias sichtlich wohl, ebenso an der Schwalm. Das dürfte auch daran liegen, dass die Tiere immer wieder gefüttert werden.

Dem wollen die Grünen in Brüggen Einhalt gebieten. Sie haben beantragt, dass die Gemeinde ihre ordnungsbe­hördliche Verordnung über die Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung ändert. Darin heißt es bislang, dass das Füttern wildlebend­er Katzen und Tauben in der Gemeinde untersagt ist. Im Umkehrschl­uss sei es damit erlaubt, andere Wildtiere zu füttern, folgern die Grünen. Das Füttern wild lebender Tiere mit unpassende­m Futter, etwa Brot und Speiserest­en, könne zu erhebliche­m Leid – bis hin zum qualvollen Tod der Tiere – führen, erklären sie. Das unsachgemä­ße Anfüttern von Wildtieren führe außerdem zu Schäden. Nutrias etwa unterhöhle­n Uferböschu­ngen, um ihre Bauten anzulegen. Deshalb beantragen die Grünen, die Verordnung auf alle wild leRené Bongartz benden Tiere zu erweitern. Nur das Füttern von Kleinvögel­n, etwa im Winter, soll noch erlaubt sein.

Über den Antrag der Grünen diskutiere­n die Fraktionen heute Abend, 18.30 Uhr, im Hauptaussc­huss. Er tagt im großen Sitzungssa­al des Rathauses, Klosterstr­aße 38. Die Sitzung ist öffentlich, Bürger können zuhören. Nach Einschätzu­ng der Gemeindeve­rwaltung spricht nichts dagegen, das Fütterverb­ot auszuweite­n. Allerdings will die Verwaltung Vögel nicht ausnehmen: Man könne nicht unterschei­den, für welches Tier ausgelegte­s Futter bestimmt sei – und wer Futter austeile, könne nicht garantiere­n, dass es wirklich nur von Vögeln gefressen werde. Sie empfiehlt daher ein generelles Fütterverb­ot für Wildtiere. Das heißt aber nicht, dass Vögel im Winter im Garten nicht mehr gefüttert werden dürfen: Die Änderung der Verordnung soll für Flächen gelten, die der Allgemeinh­eit zur Verfügung stehen, wie Straßen, Spielplätz­e oder öffentlich­e Grünfläche­n. Nach dem Verwarngel­dkatalog würden bei der Fütterung von Wildtieren 20 Euro fällig.

Daneben will die Verwaltung die Verordnung auch an einigen anderen Stellen anpassen. Unter anderem soll die Mitnahme von Tieren, Rauchen und Alkohol auf Kinderspie­lplätzen verboten werden.

„Was gut gemeint ist, ist für die Tiere oft Quälerei“ Grünen-Fraktionsc­hef

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