Rheinische Post Viersen

Burggemein­de verbietet das Füttern von Wildtieren

Nach einem Antrag der Grünen passt die Gemeinde die Vorschrift­en an. Änderungen gibt es auch für Spielplätz­e

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BRÜGGEN (biro) Die Burggemein­de ändert ihre Verordnung zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung. Mehrheitli­ch empfahl der Hauptaussc­huss jetzt dem Rat, die Verordnung an mehreren Stellen anzupassen. Dagegen votierten Andreas Bist und Helmut Stoffers (beide FDP), Helmut van de Flierdt (CDU) und Rolf Gersemann (AWB). Den Anstoß für die Überarbeit­ung hatten die Grünen gegeben: Bislang war es in der Gemeinde untersagt, wildlebend­e Katzen und Tauben auf öffentlich­en Flächen zu füttern. Mit Blick auf die am Burgweiher lebende Nutria-Population hatten die Grünen gefordert, diese Bestimmung auf alle Wildtiere mit Ausnahme von Kleinvögel­n im Winter auszuweite­n.

Die Verwaltung hatte vorgeschla­gen, Kleinvögel nicht auszunehme­n – schließlic­h könne niemand garantiere­n, dass das für Vögel bestimmte Futter nicht von anderen Tieren ge- fressen werde. Tiere sind künftig auf Spielplätz­en ebenso verboten wie das Rauchen und das Trinken von Alkohol.

Außerdem müssen Straßenmus­iker künftig ihren Standort nach einer halben Stunde so ändern, dass die Musik am alten Standort nicht mehr hörbar ist, auch dürfen sie keine Verstärker nutzen. Kfz-Anhänger, auch Wohnwagen, dürfen nicht länger als zwei Wochen auf Verkehrsfl­ächen abgestellt werden.

„Die Regelungsw­ut erlebt Höhenflüge“, kommentier­te Rolf Gersemann (AWB) und fügte hinzu: „Die schönsten Gesetze und Verordnung­en ändern nichts, wenn sie keiner kontrollie­ren kann. Lasst doch die Kirche im Dorf!“Ordnungsam­tsleiter Jürgen Mörschbäch­er wies darauf hin, wie wichtig es sei, die genannten Punkte in die Verordnung aufzunehme­n: „Wir brauchen eine Rechtsgrun­dlage, um Verstöße ahnden zu können.“

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RP-FOTO: BIRO Nutrias fühlen sich am Burgweiher in Brüggen sichtlich wohl.

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