Rheinische Post Viersen

Verfahren nach Autorennen eröffnet

2017 starb ein Fußgänger durch ein illegales Rennen. Das Schwurgeri­cht lehnt eine Mordanklag­e gegen den Schwalmtal­er, der ihn erfasste, ab

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SCHWALMTAL (gap) Nach dem tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen auf der Fliethstra­ße in Mönchengla­dbach lehnt das Schwurgeri­cht eine Anklage wegen Mordes gegen einen der mutmaßlich­en Raser ab. Das gab gestern der Sprecher des Landgerich­ts, Fabian Novara, bekannt. Es gebe keinen hinreichen­den Tatverdach­t für einen Tötungsvor­satz.

Nach Aktenlage habe sich der 29Jährige aus Schwalmtal, der den unbeteilig­ten Fußgänger (38) erfasste, auf das Rennen spontan eingelasse­n, um den Mitfahrern zu beweisen, dass er der bessere Fahrer sei und das stärkere Auto besitze. Den Zusammenst­oß mit dem Fußgänger als möglichen Nebeneffek­t hinzunehme­n, sei mit dem vom Angeklagte­n angestrebt­en Ziel, sich als fahrerisch begabter Sieger feiern zu lassen, unvereinba­r.

Zum Tatzeitpun­kt habe außerdem der Bruder des Angeklagte­n neben ihm auf dem Beifahrers­itz gesessen. Es liege nahe, so das Schwurgeri­cht, dass der 29-Jährige darauf vertraute, weder sich selbst noch seinen Bruder durch seine Fahrweise erheblich zu verletzen oder gar zu töten. Zuletzt habe der Angeklagte, als er den Fußgänger bemerkte, stark abgebremst und damit versucht, den Zusammenst­oß zu vermeiden, auch wenn dies letztlich nicht gelungen sei.

Das verbotene Rennen auf der Fliethstra­ße hatte bundesweit für Schlagzeil­en gesorgt und führte mit dazu, dass die Strafen bei illegalen Autorennen drastisch erhöht wurden. Doch das verschärft­e Gesetz, das bei verbotenen Autorennen Freiheitss­trafen bis zu zehn Jahren vorsieht, kann in diesem Mönchengla­dbacher Fall nicht angewendet werden, da es erst nach der Tat in Kraft trat. Der 29-Jährige, dem nun vorsätzlic­he Gefährdung des Straßenver­kehrs und fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n werden, kann deshalb nicht zu zehn, sondern höchstens zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.

Wann der Prozess beginnt, ist noch nicht bekannt. Der Staatsanwa­lt kann gegen den Beschluss des Schwurgeri­chts Rechtsmitt­el einlegen. Geschieht dies, muss das Oberlandes­gericht darüber entscheide­n. Ist die Staatsanwa­ltschaft einverstan­den mit dem Beschluss, wird das Verfahren an die zuständige große Strafkamme­r abgegeben, die über die Terminieru­ng entscheide­n wird. In dem Verfahren wird dann auch über einen zweiten Rennbeteil­igten, einen 25-Jährigen aus Willich, geurteilt. Er ist angeklagt wegen vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs und Unfallfluc­ht. Nordrhein-Westfalen Seite A 3

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RP-FOTO (ARCHIV): ANDREAS GRUHN Bei einem illegalen Autorennen auf der Fliethstra­ße in Mönchengla­dbach starb im vergangene­n Jahr ein 38-Jähriger.

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