Das Cannabis-Dilemma
Ärzte, die Suchtkranke behandeln, müssen einen Zick-Zack-Kurs zwischen den gesetzlichen Bestimmungen zur Cannabis-Therapie fahren.
im Langzeitgebrauch Lern- und Gedächtnisstörungen verursacht, Angst verstärken kann) kann auch Schübe der Schizophrenie (Psychosen) bei bereits Erkrankten auslösen und verstärken. Außerdem beginnt die Erkrankung bei Usern durchschnittlich 2,7 Jahre früher oder wird früher bemerkbar. Bipolare Störungen („manisch-depressiv“) treten dreifach häufiger auf. Es kann zu Verwirrtheit, Schläfrigkeit, Appetitstörung, Schwindel, Erbrechen und Durchfall kommen. Auch entstehen Probleme, wie man im
Derzeit laufen Tests, Wirkstoffe isoliert herzustellen
Straßenverkehr mit positiv getesteten Personen umgehen soll.
Für die mäßig positiven Wirkungen verantwortlich ist vor allem CBD, das nicht euphorisiert und wenig interessant für Drogenkonsumenten ist. Er löst auch keine Psychosen aus. Zur Zeit versucht man, es isoliert herzustellen und zu testen.
Für die Ärzte, die Suchtkranke behandeln, tut sich ein Widerspruch zwischen dem Willen des Gesetzgebers und den geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer sowie des BTMG (Betäubungsmittelgesetz) auf. Wieso sollte man schwer Suchtkranke für den krankheitsbedingten Rückfall „bestrafen“(sprich, aus der Behandlung entlassen), wenn „ums Eck“der Stoff für teilweise geringere Probleme von der Krankenkasse erstattet wird?
Würde man außerdem einem übergewichtigen Zuckerkranken sein Insulin verweigern, weil er „gesündigt“hat? Oder einem Sportler nach Sturz die Operation, weil die Skipiste zu gefährlich war?