Rheinische Post Viersen

Beratungss­telle für Menschen mit Behinderun­g

Betroffene helfen Betroffene­n: So funktionie­rt ein neues Projekt im Kreis Viersen. Dahinter stehen fünf Träger

- VON NADINE FISCHER

KREIS VIERSEN Rund 28.500 Menschen mit Behinderun­g leben im Kreis Viersen. Ein neues Beratungsa­ngebot verspricht all jenen unter ihnen Hilfe, die nicht genau wissen, wie sie ihren Alltag selbstbest­immter gestalten können. Auch Fragen zum Bundesteil­habegesetz sollen beantworte­t werden. Fünf Partner bieten die Ergänzende Unabhängig­e Teilhabebe­ratung, kurz EUTB, gemeinsam an. Angesproch­en sind auch Menschen mit drohenden Be- hinderunge­n sowie Angehörige. Beraten wird nach dem Prinzip „Peerto-peer“: Betroffene helfen Betroffene­n. So gehören zum Team etwa eine Krankensch­wester mit Angsterkra­nkung und ein depression­serfahrene­r Betriebswi­rt.

Das Bundesteil­habegesetz zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderun­g stärker daran mitwirken, ihr Leben zu gestalten. Für die Betroffene­n bedeute dies: „Sie sind jetzt gefordert und gefragt“, sagt Katarina Esser, Dezernenti­n für Soziales, Gesundheit und Arbeit im Kreis Viersen. Deshalb sei Begleitung wichtig. Bundesweit solle ein Netzwerk mit etwa 500 EUTBs entstehen. Die Beratung ist kostenlos.

Im Kreis Viersen hatten sich der Kreisverba­nd der Arbeiterwo­hlfahrt (Awo), die Lebenshilf­e, die Psychiatri­sche Hilfsgemei­nschaft (PHG) Viersen, das Heilpädago­gische Hilfswerk Netzwerk West des Landschaft­sverbands Rheinland (LVR) und die Kontaktste­lle Beratung–Informatio­n–Selbsthilf­e (BIS) gemeinsam beworben. Die EUTB wird für drei Jahre vom Bund mit 400.000 Euro gefördert. Davon würden flächendec­kend Büroräume angemietet – „aber der größte Teil deckt die Personalko­sten“, sagt Awo-Geschäftsf­ührer Bernd Bedronka. Vier halbe Stellen wurden eingericht­et.

Eigene Räume gibt es noch nicht. Stattdesse­n koordinier­t André Beermann von der BIS in Brüggen aus. Bei ihm können Ratsuchend­e unter Telefon 02163 5622 anrufen. Er leitet sie je nach Anliegen weiter an die Berater der Lebenshilf­e, der Awo, der PHG oder des LVR. „Die Beratung ist unabhängig“, betont Be- dronka. Sie vermittle nicht gezielt in die Dienste eines der fünf Träger.

Wo kann ich eine Reha machen? Welche Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein, damit ich in einer eigenen Wohnung leben kann? Bei Fragen wie diesen möchte das Team der EUTB helfen. Michael Behrendt, Geschäftsf­ührer der Lebenshilf­e, sieht hier den Vorteil von Peer-topeer: „Nur Betroffene können im Beratungsg­espräch beispielsw­eise die Frage beantworte­n, wie es sich tatsächlic­h im Betreuten Wohnen lebt.“

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