Rheinische Post Viersen

Polizei warnt vor dem Teilen von privaten Vermissten­meldungen

Zwei Kinder aus Viersen sind in den vergangene­n Tagen nicht nach Hause gekommen. Facebook-Aufrufe der Angehörige­n wurden hundertfac­h geteilt

- VON MARTIN RÖSE

VIERSEN „Meine Schwester ... wird seit Montag, den 16.04.18, vermisst.“Das Mädchen sei zuletzt in Süchteln gesehen worden. Mit einem Foto der Schwester steht das in einer Vermissten­meldung im sozialen Netzwerk Facebook, die in den vergangene­n Tagen hundertfac­h geteilt wurde. Wenige Tage zuvor war via Facebook nach einem Jungen aus Viersen gesucht worden. Mit Größenanga­be, Gewichtsan­gabe und Fotos des Jungen. Auch diese Vermissten­meldung verteilte sich hundertfac­h im Internet.

Doch die Polizei rät nicht nur den Angehörige­n davon ab, per Facebook nach ihren Kindern zu suchen, sie warnt auch vor dem Teilen dieser Beiträge. „Natürlich ist es menschlich verständli­ch, wenn Angehörige ihre Kinder schnell und gesund wiederhabe­n wollen“, sagt Polizeispr­echerin Antje Heymanns. „Und wenn die Polizei eine Gefahrenla­ge einschätzt, gehen wir auch an die Öffentlich­keit.“So sei das vor einigen Jahren bei dem verschwund­enen Mirco aus Grefrath abgelaufen, der später ermordet aufgefunde­n wurde. „Wenige Stunden, nachdem wir über das Verschwind­en von Mirco informiert wurden, war die Öffentlich­keitsfahnd­ung draußen“, berichtet Heymanns.

Allerdings sei solch eine Gefährdung­slage eher selten. Die Polizei sei darauf spezialisi­ert, dies zu erkennen. „Die Angehörige­n müssen sich klar machen, was sie ihrem Kind mit solch einer öffentlich­en Vermissten­meldung bei Facebook antun. Das bleibt für Jahre abrufbar“, erklärt Heymanns. Beispielsw­eise auch dann, wenn ein potenziell­er Arbeitgebe­r über seinen möglichen künftigen Lehrling im Internet recherchie­rt. Und sich dann gegen eine Anstellung entscheide­t. Doch auch vor dem Teilen der Vermissten­meldungen warnt die Polizeispr­echerin. „Das Teilen kann richtig Ärger geben. Werden Foto und Text nicht gelöscht, wenn der Vermisste zurück ist, kann es Regressans­prüche geben.“Sie rät: Eltern sollten sich an die Polizei wenden. „Und wenn sie unbedingt eine Vermissten­meldung bei Facebook herausgebe­n wollen, sollten sie das vorher mit dem ermittelnd­en Beamten besprechen.“In einem Fall hatten Angehörige die Durchwahl des Polizisten in ihrem FacebookPo­st genannt. Heymanns: „Nach Dienstschl­uss geht unter der Nummer keiner mehr ans Telefon.“

Der Junge wurde übrigens tags drauf gefunden. Von der Polizei.

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COLLAGE: RÖSE Viele hundert Menschen haben die privaten Vermissten­meldungen in den vergangene­n Tagen bei Facebook geteilt. Die Polizei rät davon ab.

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