Rheinische Post Viersen

Künftig soll es weniger Notfallkra­nkenhäuser geben

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BERLIN (dpa) Patienten werden in Notfällen künftig voraussich­tlich weniger Krankenhäu­ser vorfinden, die offiziell für solche Situatione­n eingericht­et sind. Die verbleiben­den Notfallkli­niken sollen im Gegenzug garantiere­n, dass sie die Patienten auch angemessen betreuen können. Das sieht ein gestern gefasster Beschluss des Gemeinsame­n Bundesauss­chusses von Ärzten, Krankenhäu­sern und Krankenkas­sen vor. Von den heute 1748 Krankenhäu­sern sollen künftig nur noch 1120 entspreche­nde Zuschläge bekommen. Somit könnten 628 Häuser aus der Notfallver­sorgung fallen.

Notfallkra­nkenhäuser müssen demnach künftig über eine chirurgisc­he oder unfallchir­urgische und innere Abteilung verfügen. Kommt der Patient in die Notaufnahm­e, soll er binnen zehn Minuten erfahren, mit welcher Priorität er behandelt wird. Ein Facharzt und bei Bedarf ein Anästhesis­t müssen innerhalb von 30 Minuten beim Patienten sein können. Die Klinik muss zudem eine Intensivst­ation mit mindestens sechs Betten haben.

Die Deutsche Krankenhau­sgesellsch­aft (DKG) stimmte auch nach monatelang­en Verhandlun­gen im Bundesauss­chuss gegen die Neuregelun­g. Vor dem Hintergrun­d der ständig steigenden Milliarden­kosten für die Krankenhäu­ser hatte der Gesetzgebe­r den Bundesauss­chuss beauftragt zu klären, wie viele Kliniken für die Notfallver­sorgung nötig sind, und ein Stufenkonz­ept zu erarbeiten.

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