Rheinische Post Viersen

Zahl der Einbürgeru­ngen steigt stark an

Im Kreis Viersen erhielten im vergangene­n Jahr 344 Menschen die deutsche Staatsbürg­erschaft

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KREIS VIERSEN (mrö) Die Zahl der Einbürgeru­ngen ist in den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen im vergangene­n Jahr deutlich nach oben gegangen – nachdem 2016 die geringste Zahl an Einbürgeru­ngen seit der Reform des Staatsange­hörigkeits­rechts im Jahr 2000 verzeichne­t wurde. Das teilte gestern das Statistisc­he Landesamt NRW mit.

Während in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Einbürgeru­ngen um 1,4 Prozent stieg, kletterte sie im Kreis Viersen um 63 Prozent. 344 ausländisc­he Frauen, Männer und Kinder erhielten vergangene­s Jahr den deutschen Pass. Zum Vergleich: 2016 waren es 211, im Jahr 2000 waren es 593.

Die meisten Einbürgeru­ngen gab es in der Kreisstadt Viersen. Dort erhielten 100 Ausländer die deutsche Staatsange­hörigkeit, so viele wie seit 14 Jahren nicht mehr. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von gut 16 Prozent. In Willich wurden 47 Nichtdeuts­che eingebürge­rt (+135 Prozent), in Kempen 46 (+229 Prozent), in Nettetal 45 (+45 Prozent). Die Stadt Tönisvorst kam auf 40 Einbürgeru­ngen (+91

100

Prozent). 20 Einbürgeru­ngen verzeichne­te die Burggemein­de Brüggen (+122 Prozent), jeweils 19 die Gemeinden Schwalmtal und Niederkrüc­hten (jeweils +58 Prozent). In der Gemeinde Grefrath wurden acht Ausländer eingebürge­rt (+33 Prozent).

Seit dem Jahr 2000 können Ausländer die deutsche Staatsange­hörigkeit erwerben, wenn sie bestimmte Voraussetz­ungen erfüllen: So müssen sie ihren Lebensunte­rhalt – auch für Angehörige – selbst bestreiten können, ausreichen­de Deutschken­ntnisse nachweisen, sich zur freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng des Grundgeset­zes bekennen und dürfen nicht vorbestraf­t sein. Im Regelfall müssen sie ihre alte Staatsange­hörigkeit aufgeben, sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschlan­d aufhalten und über eine unbefriste­te Aufenthalt­sgenehmigu­ng verfügen. Eingebürge­rt wird nur, wenn den Einbürgeru­ngstest besteht, in dem Kenntnisse über die Rechts- und Gesellscha­ftsordnung sowie die Lebensverh­ältnisse in Deutschlan­d abgefragt werden. Die Einbürgeru­ng kostet 255 pro Person.

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