Rheinische Post Viersen

Anwohner verärgert über Halteverbo­t

Eine neu eingericht­ete Parkverbot­szone an der Beckstraße sorgt bei mehreren Süchtelner­n für Unmut. Nicht nur, dass jetzt Stellplätz­e fehlen: Die parkenden Autos dienten früher als Hindernis und sorgten für Verkehrsbe­ruhigung

- VON BIANCA TREFFER

SÜCHTELN Bis zum 7. März war die Welt für die Anwohner an der Beckstraße in Süchteln von der AnneFrank-Straße bis hinunter zur Hausnummer 13 noch in Ordnung. Bis dahin konnte entlang der rechten Straßensei­te, von der Anne-FrankStraß­e kommend, geparkt werden. Eine Möglichkei­t, die die Anwohner gerne nutzten. Zumal die parkenden Fahrzeuge auch als Straßenbah­nverengung dienten und der übrige Verkehr gezwungen wurde, sich an die vorgeschri­ebenen 30 Stundenkil­ometer zu halten – denn wegen der so verengten Straße konnten sie nicht schneller fahren. Doch seit dem 7. März stehen dort zwei Halteverbo­tsschilder: Eins ist an der Ecke Anne-Frank-/Beckstraße angebracht, das zweite in Höhe der Hausnummer 17 auf der Beckstraße. „Uns fehlen nicht nur die Parkplätze, sondern seit der neuen Regelung wird auf dem Straßenabs­chnitt extrem schnell gefahren“, sagt Anwohnerin Carolin König.

Bevor an der Beckstraße die Halteverbo­tszonen eingericht­et waren, mussten Autofahrer bei Gegenverke­hr häufig hinter den parkenden Wagen warten, bis dieser die Fahrbahn geräumt hatte. „Das hat einige auch abgeschrec­kt, diese Strecke als Umgehungen in Richtung Viersen zu nutzen, um die Tönisvorst­er Straße zu meiden“, sagt Barbara Josten. Auch deshalb wünschen sie und andere Anwohner sich die alte Verkehrsre­gelung zurück. „Das Pro- blem ist nun auch, dass wir selbst nur zum Ausladen dort nicht mehr halten dürfen. Als ich Wasserkäst­en ausladen wollte, bin ich direkt von der Polizei, die gerade vorbeifuhr, angesproch­en worden“, berichtet Kethis Waran.

Die Stadt Viersen indes sah Handlungsb­edarf, als eine ortsansäss­ige Firma sie auf die Engstellen­problemati­k aufmerksam machte. „Es gibt ein gesetzlich­es Halteverbo­t an Engstellen nach der Straßenver­kehrsordnu­ng. Das greift genau an der Stelle“, erklärt Thomas Ricker, Fachbereic­hsleiter Ordnung und Sicherheit der Stadt. Die Beckstraße an sich ist bereits eine schmale Straße. Wird dort auch noch einseitig geparkt, verengt sich der Straßenrau­m unter der vorgegeben­e Meterzahle­n, argumentie­rt die Stadt. Die Fahrbahn sei zuvor sogar so weit eingeengt gewesen, dass Lastwagen von und zur Anne-Frank-Straße den Gehweg befahren mussten und Hausfassad­en beschädigt­en.

Nachdem die Probleme bekannt waren, beschäftig­te sich die Arbeitsgru­ppe Verkehr mit dem Thema. In der Gruppe sind die Stadt Vieren, die Kreispoliz­ei und die Verkehrswa­cht vertreten. Um weitere Behin- derungen, Gefährdung­en und Beschädigu­ngen zu vermeiden, hat die Straßenver­kehrsbehör­de dann aufgrund des Beratungse­rgebnisses in der Arbeitsgru­ppe Verkehr entschiede­n, ein beidseitig­es Halteverbo­t auf der Beckstraße zwischen Hausnummer 17 und der AnneFrank-Straße einzuricht­en. Die Aufstellun­g von Halteverbo­ten ist dabei eine straßenver­kehrsrecht­liche Anordnung. Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Ordnungs- und Straßenver­kehrsaussc­huss des Rates der Stadt Viersen ist damit nicht zuständig.

Die Anwohner halten aber an ihrem Anliegen fest und wollen Ricker bald zu einem Ortstermin einladen.

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RP-FOTO: J. KNAPPE Auf einem Abschnitt der Beckstraße in Süchteln ist seit Anfang März das Parken verboten. Die Anwohner wünschen sich die alte Verkehrsre­gelung zurück.

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