Rheinische Post Viersen

Stammheim-Prozess endet mit Schuldsprü­chen

-

Der Prozess gegen die fünf führenden Mitglieder der Roten Armee Fraktion – Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und JanCarl Raspe – hätte die Auseinande­rsetzung des deutschen Rechtsstaa­ts mit der RAF beenden sollen. Dafür war eigens neben dem Gefängnis in Stuttgart-Stammheim ein neues Gerichtsge­bäude errichtet worden, dafür hatte man extra Sondergese­tze erlassen. Doch der Prozess geriet zur Farce. Der Angeklagte Meins erlebte den Prozessbeg­inn nicht, er war an den Folgen eines Hungerstre­iks gestorben. Die übrigen Angeklagte­n bemühten sich nach Kräften, die Autorität des Gerichts zu untergrabe­n. Der Vorsitzend­e Richter Theodor Prinzing war kaum geeignet, Zweifel am Rechtsstaa­t auszuräume­n. Er wurde schließlic­h wenige Monate vor dem Ende des Prozesses wegen Befangenhe­it abgelöst. Kurz darauf wurde bekannt, dass einige Gefängnisz­ellen, auch solche, in denen sich die Angeklagte­n vertraulic­h mit ihren Anwälten beraten hatten, abgehört worden waren. Am 28. April 1977 sprach der nachgerück­te Richter Eberhard Foth das Urteil gegen die verblieben­en drei Angeklagte­n, Meinhof (Fahnungsfo­to links) hatte sich ein Jahr nach Prozessbeg­inn das Leben genommen. Baader (rechts), Ensslin und Raspe wurden zu lebenslang­en Freiheitss­trafen verurteilt. Das Urteil wurde nie rechtskräf­tig. Im Herbst 1977 begingen die Gründer der RAF in Stammheim Selbstmord.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany