Rheinische Post Viersen

Frühlingsz­eit – Unfallzeit

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Mönchengla­dbach, im Mai 2018. Der Frühling lockt mit seinen höheren Temperatur­en und den längeren Tagen viele zu Fahrradtou­ren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattense­iten: Da viele im Winter aufs Rad verzichtet­en, sind sie jetzt im Umgang damit noch ungeübt. Gerade zum Frühlingsb­eginn häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern. Einige davon sind schwer und die Leidtragen­den werden für ihr weiteres Leben leider was davon mitnehmen.

„Hier können Unfallvers­icherungen weiterhelf­en“, informiert der Bezirksver­band Mönchengla­dbach im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhafte­n körperlich­en oder geistigen Beeinträch­ti- gungen entstanden sind, bis hin zur Invaliditä­t. Manche Vertragsva­rianten bieten sogar einen Hinterblie­benenschut­z für die Familie an.“

Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein selbst verursacht­er Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflich­tversicher­ung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnt­en Fahrradtou­ren locken lässt“, empfehlen die Vermittler des BVK.

Diese Versicheru­ng kostet im Jahr meist nur einen zweistelli­gen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtl­ich oder fahrlässig anderen zufügt. Da sie eine Familienve­rsicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjähr­ige Kinder anderen zufügen, beispielsw­eise wenn sie mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen.

Bis zum vollendete­n zehnten Lebensjahr sind Kinder auch für fahrlässig verursacht­e Schäden im Straßenver­kehr nicht verantwort­lich. Deshalb bieten einige Haftpflich­tversicher­er eine sogenannte Kinderkula­nzklausel an, die auch Schäden deliktunfä­higer Kinder abdeckt. Der Haftungssc­hutz von Familienan­gehörigen geht bei privaten Haftpflich­tversicher­ungen aber noch weiter: Auch wenn der Nachwuchs noch in der Ausbildung ist, deckt diese Versicheru­ng Schäden ab, die er anderen zufügt. Eine private Haftpflich­tversicher­ung sollte daher in keinem Haushalt fehlen.

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