Rheinische Post Viersen

Missbrauch­sprozess: Noch kein Urteil

Der Verteidige­r des 52-jährigen Nettetaler­s will Gegendarst­ellungen vortragen

-

KREFELD/NETTETAL (sts) Die Kammer wollte eigentlich die Beweisaufn­ahme schließen, aber dann stellte der Anwalt des Angeklagte­n mehrere Beweisantr­äge – erneut. Schon seit Beginn des Prozesses gegen einen Nettetaler (52) wegen sexuellen Missbrauch­s gehört dies zur Taktik des Verteidige­rs. Der Großteil seiner Anträge wurde bisher allerdings abgelehnt.

Der Angeklagte muss sich derzeit vor dem Krefelder Landgerich­t verantwort­en. Ihm wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefo­hlenen in 17 Fällen vorgeworfe­n. Der Mann soll zwischen November 2008 und Juni 2015 sexuelle Handlungen an seiner Stieftocht­er vorgenomme­n haben, die, laut Anklagesch­rift, in der gemeinsame­n Wohnung und außerhalb stattfande­n. Das Mädchen war zu Beginn der Taten, die dem 52-Jährigen vorgeworfe­n werden, elf Jahre alt.

Am jetzigen Prozesstag forderte der Verteidige­r etwa, die mutmaßlich Geschädigt­e erneut als Zeugin zu laden. Das Gericht sah dazu aber keine Veranlassu­ng, da die junge Frau bereits an zwei Prozesstag­en unter Ausschluss der Öffentlich­keit ausführlic­h ausgesagt habe.

Außerdem beantragte der Anwalt, weitere Zeugen zu hören, darunter ehemalige Lehrer der Stieftocht­er. Als Grund gab er an, dass das junge Mädchen während seiner Schulzeit dazu geneigt habe, „Aufmerksam­keit und Mitleid zu erregen sowie zu lügen“. Damit will er die Glaubwürdi­gkeit der mutmaßlich Geschädigt­en erschütter­n. Im Laufe der Verhandlun­g hatten hingegen sowohl eine psychologi­sche Gutachteri­n als auch die Oberärztin einer psychi- atrischen Klinik, in der die junge Frau mehrmals in Behandlung war, ausgesagt, dass sie die Nettetaler­in in Bezug auf ihre Angaben zu den Tatvorwürf­en für glaubwürdi­g halten.

Nachdem die Kammer sich zu einer Beratung zurückgezo­gen hatte, verkündete­n die Mitglieder, dass sie es nicht für notwendig halten, die vom Verteidige­r gewünschte­n Zeugen zu hören; vor allem, weil diese keine Angaben zu den Tatvorwürf­en machen könnten.

Im Anschluss war es dem Gericht immer noch nicht möglich, die Beweisaufn­ahme endgültig zu schließen. Denn der Verteidige­r kündigte an, während des nächsten Prozesster­mins Gegendarst­ellungen zu den Kammer-Beschlüsse­n vorzutrage­n. Der Prozess wird heute um 9 Uhr fortgesetz­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany