Missbrauchsprozess: Noch kein Urteil
Der Verteidiger des 52-jährigen Nettetalers will Gegendarstellungen vortragen
KREFELD/NETTETAL (sts) Die Kammer wollte eigentlich die Beweisaufnahme schließen, aber dann stellte der Anwalt des Angeklagten mehrere Beweisanträge – erneut. Schon seit Beginn des Prozesses gegen einen Nettetaler (52) wegen sexuellen Missbrauchs gehört dies zur Taktik des Verteidigers. Der Großteil seiner Anträge wurde bisher allerdings abgelehnt.
Der Angeklagte muss sich derzeit vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Ihm wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 17 Fällen vorgeworfen. Der Mann soll zwischen November 2008 und Juni 2015 sexuelle Handlungen an seiner Stieftochter vorgenommen haben, die, laut Anklageschrift, in der gemeinsamen Wohnung und außerhalb stattfanden. Das Mädchen war zu Beginn der Taten, die dem 52-Jährigen vorgeworfen werden, elf Jahre alt.
Am jetzigen Prozesstag forderte der Verteidiger etwa, die mutmaßlich Geschädigte erneut als Zeugin zu laden. Das Gericht sah dazu aber keine Veranlassung, da die junge Frau bereits an zwei Prozesstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausführlich ausgesagt habe.
Außerdem beantragte der Anwalt, weitere Zeugen zu hören, darunter ehemalige Lehrer der Stieftochter. Als Grund gab er an, dass das junge Mädchen während seiner Schulzeit dazu geneigt habe, „Aufmerksamkeit und Mitleid zu erregen sowie zu lügen“. Damit will er die Glaubwürdigkeit der mutmaßlich Geschädigten erschüttern. Im Laufe der Verhandlung hatten hingegen sowohl eine psychologische Gutachterin als auch die Oberärztin einer psychi- atrischen Klinik, in der die junge Frau mehrmals in Behandlung war, ausgesagt, dass sie die Nettetalerin in Bezug auf ihre Angaben zu den Tatvorwürfen für glaubwürdig halten.
Nachdem die Kammer sich zu einer Beratung zurückgezogen hatte, verkündeten die Mitglieder, dass sie es nicht für notwendig halten, die vom Verteidiger gewünschten Zeugen zu hören; vor allem, weil diese keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen könnten.
Im Anschluss war es dem Gericht immer noch nicht möglich, die Beweisaufnahme endgültig zu schließen. Denn der Verteidiger kündigte an, während des nächsten Prozesstermins Gegendarstellungen zu den Kammer-Beschlüssen vorzutragen. Der Prozess wird heute um 9 Uhr fortgesetzt.