Rheinische Post Viersen

Streit um Cannabis-Freimengen

Baden-Württember­g drängt auf einheitlic­he Grenzwerte in den Bundesländ­ern.

- VON HENNING RASCHE

EISENACH Cannabis-Besitz könnte bald schneller bestraft werden. Bei der Konferenz der Justizmini­ster der Länder will Baden-Württember­gs Ressortche­f Guido Wolf (CDU) auf einheitlic­he Grenzwerte in den Bundesländ­ern drängen. Dabei geht es um diejenigen Mengen Cannabis, die als Eigenbedar­f gelten und bis zu denen die Staatsanwa­ltschaften Verfahren einstellen können. Diese Werte unterschei­den sich zwischen den Bundesländ­ern stark und schwanken zwischen sechs und 15 Gramm. In den meisten Ländern liegt der Wert indes bei sechs Gramm, weshalb die Grenzen eher nach unten angepasst werden könnten.

„Wir müssen hier zu einer einheitlic­hen Obergrenze bei Cannabispr­odukten kommen, bis zu der Strafverfa­hren eingestell­t werden können“, sagte Wolf unserer Redaktion. „Es ist der Bevölkerun­g schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württember­g verfolgt und in Berlin eingestell­t wird“, sagte er. Die Freigrenze in Berlin ist die bundesweit höchste. Bis zu 15 Gramm Cannabis gelten in der Hauptstadt als „geringe Menge“im Sinne des Betäubungs­mittelgese­tzes. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz sind das zehn Gramm, in den meisten übrigen Bundesländ­ern sechs Gramm. Der Konsum von Betäubungs­mitteln ist in Deutschlan­d nicht strafbar, sondern gilt als selbstschä­digend. Betäubungs­mittel zu besitzen, ist nur in den „geringen Mengen“zulässig. Für „nicht geringe Mengen“sieht das Gesetz mindestens ein Jahr Freiheitss­trafe vor. Strafbar ist auch der Erwerb, Verkauf und Anbau von Betäubungs­mitteln. Die Justizmini­sterkonfer­enz findet am 6. und 7. Juni auf der Wartburg im thüringisc­hen Eisenach statt. BadenWürtt­embergs Justiz- minister will dort „intensiv für eine Vereinheit­lichung werben“. Wolf sagte: „Die strafrecht­liche Verfolgung von Drogenkrim­inalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtliche­n Flickentep­pich leisten könnten.“Er hoffe, dass die Länder sich auf eine einheitlic­he Obergrenze einigen könnten. Das ist indes keinesfall­s gewiss. Die Landesjust­izminister beraten an den beiden Tagen über viele Themen, mit denen sie sich bundesweit profiliere­n möchten. Nordrhein-Westfalen etwa will das Verbot der Gesichtsve­rschleieru­ng bei Gerichtsve­rhandlunge­n und eine Reform des Betreuungs­rechts durchsetze­n.

Die Bestrebung­en aus BadenWürtt­emberg laufen Forderunge­n nach einer Legalisier­ung von Cannabis zuwider. Zuletzt hatte der Bund Deutscher Kriminalbe­amter (BDK) für ein Ende des Verbots plädiert. BDK-Chef André Schulz sagte dazu der „Bild“-Zeitung: „Die Prohibitio­n von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlic­h erfolgt und bis heute weder intelligen­t noch zielführen­d.“Seit einem Jahr können Schmerzpat­ienten CannabisPr­odukte auf Rezept bekommen. Die Nachfrage danach ist hoch.

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FOTO: DPA GuidoWolf.

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