Rheinische Post Viersen

Experten: Bürgerklag­e gehört in NRW-Verfassung

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DÜSSELDORF (her) Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverf­assungsger­ichts, kritisiert den Gesetzentw­urf, mit dem die Verfassung­sbeschwerd­e für Bürger in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden soll. In einer Stellungna­hme für den Rechtsauss­chuss fordert Papier, die sogenannte Bürgerklag­e nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern direkt in der Landesverf­assung zu verankern. Die Stellung des Verfassung­sgerichtsh­ofs in Münster, der über die Beschwerde­n entscheide­n wird, verändere sich „von einem reinen Staatsgeri­cht zu einem Bürgergeri­cht“, heißt es in der Stellungna­hme, die unserer Redaktion vorliegt. Heute tagt der Rechtsauss­chuss in dieser Angelegenh­eit.

Die schwarz-gelbe Regierung hatte bereits im Koalitions­vertrag versproche­n, wie in vielen anderen Bundesländ­ern die Verfassung­sbeschwerd­e für Bürger einzuführe­n. Damit sollen Grundrecht­e aus der Landesverf­assung eingeklagt werden können. Das geht bislang auf Landeseben­e nicht. Bürger können sich nur letztinsta­nzlich an das Bundesverf­assungsger­icht wenden und sich auf Grundrecht­e des Grundgeset­zes berufen.

Hans-Jürgen Papier begrüßt das Vorhaben der Bürgerklag­e grundsätzl­ich. Die Verfassung­sbeschwerd­e in NRW sei „unverzicht­bar“, um die Eigenstaat­lichkeit der Bundesländ­er zu sichern. Der Schritt sei daher „überfällig“, insbesonde­re weil Nordrhein-Westfalen das größte Bundesland ist. Papier wurde vom Rechtsauss­chuss als Sachverstä­ndiger eingesetzt.

Auch Johannes Dietlein, Verwaltung­srechtler an der Universitä­t Düsseldorf, empfiehlt als Sachverstä­ndiger die Aufnahme der Verfassung­sbeschwerd­e in die NRW-Landesverf­assung. „Es handelt sich um eine Grundsatze­ntscheidun­g, die jenseits der tagespolit­ischen Mehrheiten angesiedel­t sein sollte“, schreibt Dietlein in seiner Stellungna­hme, die unserer Redaktion ebenfalls vorliegt.

„Der Verfassung­sgerichtsh­of wandelt sich vom Staatsgeri­cht zum Bürgergeri­cht“

Hans-Jürgen Papier

Früherer Verfassung­sgerichtsp­räsident

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