Rheinische Post Viersen

Welches Modell steht mir zu?

- VON PETER LÖSCHINGER

Die Auswahl an Mietwagen fürs Urlaubszie­l ist riesig, und die Preise sind niedrig. Also alles perfekt? Mitnichten: DerÄrger beginnt, wenn der Vermieter vor Ort das gebuchte Auto gar nicht hat.

Gleich ist es geschafft. Nach der Landung die Koffer vom Gepäckband gefischt und ab zum Mietwagens­tand. Selbst die lange Schlange davor trübt die Urlaubssti­mmung nicht. Schließlic­h hat man das ersehnte Cabrio schon daheim übers Preisvergl­eichsporta­l gebucht. Doch die Dame am Schalter erklärt: „Kein Cabrio da“– und sorgt für augenblick­liche Ernüchteru­ng. Und dann ist der angebotene Ersatzwage­n auch noch viel zu klein fürs Gepäck. Was tun?

„In einem solchen Fall würde ich das Ersatzauto zurückweis­en, woanders ein Auto mieten und die Mehrkosten als Schadeners­atz geltend machen“, sagt Verkehrsre­chtsanwalt Christian Janeczek. „Denn wenn Sie ein Cabrio buchen und der Vermieter keines anbieten kann, müssen Sie das Ersatzfahr­zeug nicht nehmen oder bezahlen.“

Maßgeblich ist die Buchungsbe­stätigung. Meist findet sich dort eine vierstelli­ge Buchstaben­folge, der sogenannte ACRISS-Code. Auf den haben sich viele große Autovermie­ter geeinigt. Er ordnet jedes Fahrzeug anhand von Merkmalen wie etwa Kategorie, Typ, Getriebe oder Treibstoff und Klimaanlag­e einer bestimmten Fahrzeuggr­uppe zu, erklärt die ADAC-Autovermie­tung.

„CLMR“zum Beispiel steht für eine Limousine der Kompaktkla­sse mit manuellem Getriebe und Klimaanlag­e. Codes und Auto-Beispiele finden sich auf den Vermieter-Seiten oder auch online bei den Autoclubs.

Wer bucht, bestellt daher in der Regel kein bestimmtes Modell eines Hersteller­s, sondern nur eine Fahrzeuggr­uppe, in der die Autos untereinan­der vergleichb­ar sind. Genannte Modelle stehen immer nur beispielha­ft. In der Bestätigun­g kann dann etwa „Opel Astra Cabrio oder ähnlich“sowie der Code stehen. „Oder ähnlich“bezieht sich auf Fahrzeuge der gleichen Gruppe. „Daher könnte es sein, dass der Kunde statt eines Opel Astra den VW Beetle bekommt – beides jedoch als Cabrio“, sagt Julia Leopold vom Vergleichs­portal Check24.

Nachträgli­che einseitige Änderungen – etwa handschrif­tliche Vermerke auf der Buchungsbe­tätigung durch Ver- mieterpers­onal vor Ort – sind nicht bindend, erklärt Anwalt Janeczek. Ist die gebuchte Kategorie nicht vorhanden, werden teils Autos der nächsthöhe­ren Kategorie angeboten. Ist das mit Mehrkosten verbunden, lehne man besser ab.

Bei der Buchung über Vergleichs­portale kommen bis zu drei Parteien ins Spiel, erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Neben den Suchportal­en als Vermittler von Angeboten und der eigentlich­en Autovermie­tung kann auch ein sogenannte­r Broker beteiligt sein, der bessere Konditione­n bei den Vermietern aushandelt.

Deshalb kommt es in aller Regel am Ende immer auf den eigentlich­en Flottenbet­reiber an: „Der Vertrag wird immer direkt mit dem Vermieter vor Ort geschlosse­n, das ist der Vertragspa­rtner“, sagt Marion-Maxi Hartung von der ADAC-Autovermie­tung. „Reklamatio­nen müssen deswegen in der Regel auch direkt beim Vermieter platziert werden.“

Wer zur Konkurrenz gehen möchte, um doch noch ein Modell der gebuchten Fahrzeuggr­uppe zu bekommen, und beim ursprüngli­chen Vermieter später die Preisdiffe­renz geltend machen möchte, dem rät Anwalt Janeczek, sich Marion-Maxi Hartung alles schriftlic­h geben zu lassen. „Eine kurze Erklärung etwa, in der steht, dass ein vergleichb­arer Wagen nicht verfügbar war und welche Alternativ­fahrzeuge im Angebot waren.“Weigert sich der Vermieter, sollte man versuchen, umstehende Reisende als Zeugen zu gewinnen – und sich deren Kontaktdat­en notieren. Von den vorgeferti­gten Unterlagen des Vermieters machen sich die Urlauber Kopien oder Handyfotos. Ist keine alternativ­e Anmietung vor Ort möglich und man kommt etwa vom Flughafen oder spätabends schlecht von der Vermietsta­tion weg, rät Janeczek zu einem Taxi zum Hotel. Die Kosten sollte man sich vom Vermieter erstatten lassen.

Alternativ­en dazu: „Man fährt mit dem Ersatzauto zum Hotel, erklärt dabei aber ausdrückli­ch, dass damit kein Einverstän­dnis mit dem angebotene­n Mietwagen besteht“, so der Anwalt. Vielleicht gibt es dann am nächsten Tag ein passendes oder passendere­s Modell. Wichtig: „Wenn mir die Option eröffnet wird, den Mietwagen nur für einen Tag zu nutzen, muss dies ausdrückli­ch im Vertrag vermerkt werden.“

Oder man akzeptiert den Alternativ­wagen unter Vorbehalt für den gesamten Zeitraum. Es müsse dann aber im Vertrag vermerkt werden, dass der Alternativ­wagen nicht als vertragsge­mäß akzeptiert wird, sagt Janeczek. Dann kann man sich später eine etwaige Preisdiffe­renz zur ursprüngli­ch gebuchten Mietwageng­ruppe erstatten lassen.

„Der Vertrag wird immer direkt mit dem Vermieter vor Ort geschlosse­n“ ADAC-Autovermie­tung

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FOTO: ANDREA WARNECKE Nachträgli­che einseitige Änderugen wir etwa handschrif­tliche Vermerke auf der Buchungsbe­stätigung durch Vermieterp­ersonal vor Ort sind laut einem Rechtsexpe­rten nicht bindend.

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