Vorsicht beim Grill-Event!
Mönchengladbach, im Juli 2018. Der jetzt beginnende Sommer und die Fußball-WM bieten sich fürs Grillen an. Leider steigt mit der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. auch die Unfallgefahr: Durch Unachtsamkeiten und leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer kommt es jährlich zu rund 4000 schweren Grillunfällen in Deutschland, mehr als 500 davon mit schwersten Verbrennungen.
Die häufigste Ursache sind laut Brandexperten Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von bis zu 1800 Grad Celsius entstehen. Daher sollten nur ungefährliche Grillanzünder verwendet werden.
Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu unvorhergesehen Schäden kommt, helfen private Unfall- und Haftpflichtversicherungen, um zumindest finanziell abgesichert zu sein. „Da Grillen ein privates Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf“, informiert der Bezirk Mönchengladbach im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Geeignete Vorsichtsmaßnahmen und einen sachkundigen Umgang mit dem Grill können aber die Versicherungen ihren Kunden nicht abnehmen. „War bei einem Grillunfall etwa Alkohol im Spiel, kann die private Unfallversicherung auch die Zahlungen verweigern beziehungsweise der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol ein- getreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Leistungen erhält“, informieren die Versicherungsexperten.
Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht beim Grillen auch die Gefahr, umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld, einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfall und schlimmstenfalls bei Dauerfolgen eine lebenslange Rente verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor weiteren finanziellen Verpflichtungen und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. „Auch für Sachschäden, wenn beispielsweise des Nachbars Markisen durch Funkenflug beschädigt werden, kommt die private Haftpflichtversicherung auf“, bestätigen die Berater im BVK.