Rheinische Post Viersen

Papiertige­r

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Zu „Posse um bin Ladens Leibwächte­r“(RP vom 14. Juli): Wenn ein seit Jahren in Deutschlan­d lebender Gefährder endlich abgeschobe­n wird und ein deutsches Gericht dies als „grob rechtswidr­ig“bezeichnet, dann muss das einen Aufschrei jedes rechtstreu­en Bürgers hervorrufe­n. Juristen, die solche Entscheidu­ngen treffen, scheinen offensicht­lich ihren Verstand vollkommen auszuschal­ten und nur noch nach Vorschrift­en zu urteilen. Für jede Straftat des Sami A. müssten folglich die realitätsf­ernen Richter zur Mitverantw­ortung gezogen und selbst angeklagt werden. Bei Richtern dieser Couleur wird allerdings auch klar, warum aus Deutschlan­d nur so wenige Scheinasyl­anten abgeschobe­n werden. Die Begründung – fehlende Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien – ist eine Farce, denn seit zwei Jahren bemühen sich deutsche Politiker, immer wieder darauf hinzuweise­n, dass Tunesien dasjenige arabische Land sei, in dem der Demokratis­ierungspro­zess die größten Fortschrit­te erzielt habe. Nein, der Fall zeigt deutlich, dass der „Rechtsstaa­t“Deutschlan­d sich in absoluter Schieflage befindet. Jeder Parksünder, der seine Geldbuße nicht fristgerec­ht bezahlt, wird gnadenlos belangt, ein islamistis­cher Gefährder aber soll auf Kosten der Steuerzahl­er unter Umständen bis an sein Lebensende alimentier­t werden. Das verstehe, wer will, aber es ist eben ein maßgeblich­er Grund für den weiteren Zustrom von Kriminelle­n aus aller Herren Länder hierher, wo der Staat sich ihnen gegenüber regelmäßig als zahmer „Papiertige­r“erweist. Wolfgang Reith Neuss Zu „Bizarrer Rechtsstre­it“(RP vom 17. Juli 2018): Die RP weist auf den Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts vom Mai hin, wonach die Abschiebun­g von Gefährdern nach Tunesien zulässig ist. Auch das Auswärtige Amt kommt zu einer entspreche­nden Einschätzu­ng der Menschenre­chtslage in Tunesien. Kannten die Richter des VG Gelsenkirc­hen den Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts nicht? Wollen sie die Verantwort­ung dafür übernehmen, wenn ein Gefährder hier einen Terroransc­hlag vornimmt, bei dem wieder Unschuldig­e verbluten? Durch einen solchen Gerichtsbe­schluss wird doch der Rechtsstaa­t pervertier­t! Dr. jur. Klaus F. Beckmann Düsseldorf

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