Fall Sami A.
Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) gehören als Gewaltenteilung zur Grundordnung jedes Staates mit demokratischer Verfassung. Die oberen und zuständigen Gerichte haben eine Kontroll- und Korrekturfunktion. Das heißt aber nicht, dass sie damit tabu sind. Sie sind, wie alle anderen Institutionen einer demokratischen Gesellschaft, der öffentlichen Beobachtung und Kritik ausgesetzt. Gerichtsverhandlungen sind deshalb öffentlich. Urteilsschelte ist zulässig und kritische Berichterstattung in den Medien. So ist auch die kritische Äußerung von NRW-Innenminister Reul zulässig und sie ist auch nicht falsch, wenn er feststellt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entspräche nicht dem Rechtsempfinden der Bürger. Auch ich halte das Urteil des Verwaltungsgerichts für verfehlt. Zu dem Folterverdacht als Grund für die Untersagung der Abschiebung von Sami A. fehlt jede Grundlage. Die Rückholung des Extremisten wäre absurd. – Unangebracht und unverhältnismäßig wäre der Rücktritt des Ministers Stamp, den die Opposition fordert. Gerade er leistet viel Positives für die Integration von Migranten. Fraglich ist, ob die Politiker klug handeln, wenn sie sich an die Seite des Gerichts stellen, das die Abschiebung des islamistischen Gefährders zu verhindern versuchte. Der Schutz der Bürger vor Gefahren ist eine Grundaufgabe des Staates. Und der Sinn der Bürger für Gerechtigkeit ist Grundlage für eine freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie.