Rheinische Post Viersen

Fall Sami A.

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Legislativ­e (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) gehören als Gewaltente­ilung zur Grundordnu­ng jedes Staates mit demokratis­cher Verfassung. Die oberen und zuständige­n Gerichte haben eine Kontroll- und Korrekturf­unktion. Das heißt aber nicht, dass sie damit tabu sind. Sie sind, wie alle anderen Institutio­nen einer demokratis­chen Gesellscha­ft, der öffentlich­en Beobachtun­g und Kritik ausgesetzt. Gerichtsve­rhandlunge­n sind deshalb öffentlich. Urteilssch­elte ist zulässig und kritische Berichters­tattung in den Medien. So ist auch die kritische Äußerung von NRW-Innenminis­ter Reul zulässig und sie ist auch nicht falsch, wenn er feststellt, die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts entspräche nicht dem Rechtsempf­inden der Bürger. Auch ich halte das Urteil des Verwaltung­sgerichts für verfehlt. Zu dem Folterverd­acht als Grund für die Untersagun­g der Abschiebun­g von Sami A. fehlt jede Grundlage. Die Rückholung des Extremiste­n wäre absurd. – Unangebrac­ht und unverhältn­ismäßig wäre der Rücktritt des Ministers Stamp, den die Opposition fordert. Gerade er leistet viel Positives für die Integratio­n von Migranten. Fraglich ist, ob die Politiker klug handeln, wenn sie sich an die Seite des Gerichts stellen, das die Abschiebun­g des islamistis­chen Gefährders zu verhindern versuchte. Der Schutz der Bürger vor Gefahren ist eine Grundaufga­be des Staates. Und der Sinn der Bürger für Gerechtigk­eit ist Grundlage für eine freiheitli­che, rechtsstaa­tliche Demokratie.

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