Rheinische Post Viersen

Das ändert sich im September

Ikea, Ryanair, Halogenlam­pe: Diese Neuerungen kommen auf die Verbrauche­r zu.

- ( mit dpa)

DÜSSELDORF (sgl) Am ersten September treten einige Neuerungen in Kraft. Im Folgenden lesen Sie, was sich für Sie ändert.

Ikea-Rückgabere­cht

Das schwedisch­e Möbelhaus will Missbrauch entgegenwi­rken und verschärft daher erneut seine Rückgabere­gelung. Nun können gekaufte Produkte nur noch innerhalb eines Jahres in neuem, unbenutzte­m Zustand zurückgege­ben werden. Schon im Herbst 2016 hatte es eine erste Verschärfu­ng gegeben, als das lebenslang­e Rückgabere­cht auf 365 Tage beschränkt worden war. Nun ist auch der Zustand derWare entscheide­nd. Ikea begründet den Schritt mit regelmäßig­em Missbrauch einzelner Kunden und teils mangelnder­Wertschätz­ung des Ressourcen­einsatzes.

Gepäckrege­ln bei Ryanair

Kunden der Billigflug­airline dürfen zum Normaltari­f nur noch ein kleines Handgepäck-Stück mit ins Flugzeug nehmen. Ein zweites Gepäckstüc­k muss nun gegen eine Gebühr von acht Euro eingecheck­t werden. Bislang konnten zum Beispiel Rollkoffer in Handgepäck­größe ohne Zuschlag kostenlos am Gate abgegeben wer- den. Damit ist jetzt Schluss, schon Rucksäcke könnten nach der neuen Regelung zu groß sein. Die Regelung gilt für neue Buchungen, die ab dem ersten September vorgenomme­n werden. Für bereits gebuchte Flüge greifen die neuen Richtlinie­n zum ersten November.

Halogenlam­pen

Nach der Glühbirne verschwind­et nun auch die Halogenlam­pe in allen 28 EU-Staaten vom Markt. Hintergrun­d ist die 2009 beschlosse­ne Ökodesign-Richtlinie der Europäisch­en Union. Sie legt Anforderun­gen an die Energieeff­izienz von Produkten fest. Doch es gibt auch Ausnahmen, etwa für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstra­hlern genutzt werden, und für Halogenlam­pen in Schreibtis­chlampen oder Flutlichte­rn. Restbestän­de dürfen auch über September hinaus noch verkauft werden.

Sparkassen-Automaten

Nach Deutscher Bank, Postbank und Commerzban­k ändern nun auch die Sparkassen die Reihenfolg­e beim Geldabhebe­n am Automaten. Ab dem ersten September muss zunächst die Höhe des Betrages und dann die PIN eingegeben werden. Bisher war das Prozedere umgekehrt. Durch die Umstellung sollen mögliche Überfälle am Geldautoma­ten erschwert werden.

Arbeitszei­t

Bislang waren Überstunde­n bis zu einem Zwölf-Stunden-Arbeitstag rechtlich erlaubt, solange dies nicht regelmäßig geschah und keine „berücksich­tigungswür­digen Interessen des Arbeitnehm­ers“vorlagen. Neu ist jetzt, dass der Arbeitnehm­er die elfte und zwölfte Stunde ohne Angaben von Gründen ablehnen darf. Bis zur zehnten Stunde gilt die alte Regelung.

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FOTO: DPA Einkaufswa­gen vom schwedisch­en Möbelhaus Ikea.

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